28.12.2012, 23:44
Danke für die schnelle Antwort.
Verstehe ich das also richtig: Da ich einen 2001er besitze, muss der Transponder vor Inbetriebnahme nicht beschrieben bzw. codiert werden. Ich könnte also den Transponder nach Erhalt aus dem neu-bestellten "Transponderschlüssel" herauslösen und in meinen alten Schlüssel einsetzen und könnte sofort wieder den Motor starten? Das Einlesen in der Werkstatt ist dann also als Diebstahlschutz zu verstehen und zwingend notwendig, sobald ich einen Schlüssel mit "externem" Transponder besitze und wäre ohne Einlesen als ähnlich illegal zu verstehen, wie das direkte Deaktivieren der WFS durch Umbaumaßnahmen?
Mein Ziel: Neuen Transponder in den alten Schlüssel mit noch funktionierender ZV einsetzen (evt. Antenne auf Chip ablöten) und somit wieder einen voll funktionstüchtigen Schlüssel besitzen, der in Zukunft weniger wahrscheinlich kaputt gehen wird.
Verstehe ich das also richtig: Da ich einen 2001er besitze, muss der Transponder vor Inbetriebnahme nicht beschrieben bzw. codiert werden. Ich könnte also den Transponder nach Erhalt aus dem neu-bestellten "Transponderschlüssel" herauslösen und in meinen alten Schlüssel einsetzen und könnte sofort wieder den Motor starten? Das Einlesen in der Werkstatt ist dann also als Diebstahlschutz zu verstehen und zwingend notwendig, sobald ich einen Schlüssel mit "externem" Transponder besitze und wäre ohne Einlesen als ähnlich illegal zu verstehen, wie das direkte Deaktivieren der WFS durch Umbaumaßnahmen?
Mein Ziel: Neuen Transponder in den alten Schlüssel mit noch funktionierender ZV einsetzen (evt. Antenne auf Chip ablöten) und somit wieder einen voll funktionstüchtigen Schlüssel besitzen, der in Zukunft weniger wahrscheinlich kaputt gehen wird.
##Twingo Privileg D4F BJ. 2001##