(29.12.2012, 20:23)Broadcasttechniker schrieb: @Donnerzwerg
Sag mal Bescheid wenn du ne Antwort bekommst, ich habe noch keine.
Pristina ist nicht in Slowenien, und den Rest der Adresse findet Google auch nicht.
Ich habe mal 6 Stück angefragt. Auch ich habe nach dem COC gefragt welches eigentlich dabei sein müsste. Ist in Italienisch. Zugelassen bekommst du die so nicht mehr, aber ein "Karosserietausch" sollte keine Probleme machen.
Die Halbautomatik Vorbereitung stört nicht, der D4F Kabelbaum ein kleines bisschen wenn man einen D7F einbaut.
Ein wesentlicher Punkt ist, ob die Twingos schon mal zugelassen waren und ob es darüber Nachweise gibt. Wenn es zB Papiere gibt aus denen die Erstzulassung 2007 hervorgeht, muss der Twingo auf einen in Deutschland 2007 zulassungsfähigen Stand gebracht werden. War er noch nie zugelassen, wird es schwieriger. Allerdings sind Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich, Ich habe mal ein Motorrad
neu zugelassen, das 10 Jahre alt war. Es erhielt eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium für Auspuffbauart (kein E-Prüfzeichen), Abgas (nicht nachgewiesen) und Geräuschwerte (zu hoch). Vermerkt wurde im Brief "Lagerfahrzeug Bj 1986".
Zulassungsstellen bauen oft Mist bei der Eintragung des Erstzulassungsdatums. Es gilt
IMMER das Datum der ersten Zulassung oder Verwendung, niemals das einer späteren Wiederzulassung. Ob diese Zulassung im Ausland stattfand spielt überhaupt keine Rolle. Ist der Tag der Erstzulassung unbekannt, wird idR der 1.Juli des Baujahres eingetragen. Das sieht die StVZO so vor. Dieses Datum sollte, nach Baujahresnachweis, bereits der TÜV im Rahmen der Vollabnahme eintragen.
Nicht der Zulassungsstelle vertrauen. Es gibt später riesigen Ärger, wenn die Daten nicht stimmen, zB weil sich inzwischen andere Bauvorschriften geändert haben, denen das Fahrzeug dann nicht entspricht.
Zum Thema Karosserietausch ist Folgendes anzumerken. Ungut ist es, die Fahrgestellnummer umzuschweißen, denn das ist immer nachweisbar und riecht nach Betrug und Diebstahl.
Es gibt die Möglichkeit, Unfallfahrzeuge mit einer neuen oder anderen Rohkarosserie zu reparieren. Diese Rohkarosserie kann auch gebraucht sein. Die Verwendung muss von der Zulassungsstelle eingetragen werden. Man benötigt Papiere beider Fahrzeuge. Manchmal verlangt die Zulassungsstelle eine Werkstatt- oder TÜV-Bescheinigung. Es wird dann die Fahrgestellnummer der intakten Karosserie ausgexxxxxt. Die des reparierten Fahrzeuges wird daneben eingeschlagen. Eingetragen wird ***Instandgesetzt mit gebrauchtem Rahmen mit durchkreuzter Fahrgestellnummer ABCD1234, VIN neu eingeschlagen****
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