Hallo miteinander, sehr blöde Frage:
Muss man bei einem Steuergerätetausch bei einem C3GA700 (C063, IAW 6R20) gegen eine spätere ECU vom C064 (IAW 6R30) die Wegfahrsperre im neuen Steuergerät irgendwie umgehen oder sollte das kein Problem sein?
Hintergrund: Mit etwas Glück die Schubabschaltung aus dem C064 übernehmen.
Wäre natürlich kein Hals- und Beinbruch wenn das nicht ginge, aber das interessiert mich schon länger.
Die Wegfahrsperrenthematik wurde ja schon öfters durchgekaut, nur hat mein C063 keinen Dekoder oder ähnliches, womit man im Fall der Fälle das Problem umgehen könnte. Daher frage ich hier um Hilfe, falls jemand die Expertise hätte c:
Vielen Dank im Voraus!
Muss man bei einem Steuergerätetausch bei einem C3GA700 (C063, IAW 6R20) gegen eine spätere ECU vom C064 (IAW 6R30) die Wegfahrsperre im neuen Steuergerät irgendwie umgehen oder sollte das kein Problem sein?
Hintergrund: Mit etwas Glück die Schubabschaltung aus dem C064 übernehmen.
Wäre natürlich kein Hals- und Beinbruch wenn das nicht ginge, aber das interessiert mich schon länger.
Die Wegfahrsperrenthematik wurde ja schon öfters durchgekaut, nur hat mein C063 keinen Dekoder oder ähnliches, womit man im Fall der Fälle das Problem umgehen könnte. Daher frage ich hier um Hilfe, falls jemand die Expertise hätte c:
Vielen Dank im Voraus!