23.08.2020, 12:09
hallo und guten Tag liebe Community,
hier ein Thema zu Entscheidungshilfen : Fahrzeug abmelden vs stilllegen - Vor und Nachteile ?
es geht in diesem Thread um Ideen & Gedanken rund um ein Fahrzeug - also die konkrete Frage wie ich mich verhalten soll - ob Stilllegen - und wenn ja: in welcher Form: auf den ersten Blick kommt m.E. lediglich eine gewöhnliche Abmeldung in Frage - eine endgültige Stillegung - (wäre denkbar) aber diese hat m.E. keine wesentlichen Vorteile..
Die Geschichte: habe eine Suzuki GS 500 (bj 2000) die vor einem Jahr einen schwerwiegenderen Defekt in Anlasser-mechanik und Elektronik hatte.
defekt sind:
-Anlasserfreilauf
-Anlasser
-Relais etc. etx
-Batterie
Der TüV ist nun auch schon seit ca. 8 Mon abgelaufen.
Die Rep.- Kosten sind ( mit Teilen ) sicher bei ca. 400 Eur - dann kommt nochmals der TÜV dazu mit
- sogenannte "Versäumnis"-Zuschläge von 80 Eur ( für das versäumte Vorfahren innerhalb der ich glaube 8 Monatefrist )
- allgemeine TÜV-Kosten: ca 100 Eur
- macht summasumarum ca.600 Eur.
Da ich noch ein weiteres Mottorad hab - bin ich auf die GS500 im Moment nicht angewiesen - neige also dazu im Moment von der Rep. abzusehen.
Darüber hinaus: Das sieht aus, als würde sich das nicht mehr lohnen. Ich neige erstmal zum Abmelden. Dann kann ich ggf. die GS 500 die ansonsten noch
ganz gut in Schuss ist ( sie hat nur 30TKM runter - und nette Anbauteile - z.B. eine Sebring 2in1 Auspuffanlage sowie weiteres nettes Zubehoer
Gebpäckträger und gr. Krauser/Hepcokoffer einfach später nochmals aufbauen - ggf. mit einer anderen GS, an die ich günstig(er) käme - wobei
meine dann als Teilelager dienen würde.
Was meint ihr - denke dass ich erstmal abmelde.
by the way:; es gibt im Moment nicht mehr die vorübergehende
Eine vorrübergehende Kfz-Stilllegung, wie diese einst möglich war, existiert jedoch heute nicht mehr. Sie müssen eine sogenannte Außerbetriebsetzung bei einer Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Die endgültige Stilllegung gibt es hingegen weiterhin – jedoch nur im Falle der Verschrottung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Ablauf.
Außerbetriebsetzung (früher: vorübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung)
vgl. https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeb...tilllegung
was bedeutet das denn genau. Ich kann nur
a. ganz normal abmelden ....oder
b. komplett stilllegen - dann aber muss ich das Motorrad zu einem Verwerter bringen - was natürlich auch kaum passend ist.
Also bleibt m.e. erstmal die "normale" und gewöhnliche Abmeldung.
Frage: was schließt dieses Verfahren ein - was bringt es mit sich.
Etwa der Vorteil dass ich die GS 500 wieder aufbauen - (instandsetzen) kann und dann ganz normal wieder beim TÜV vorfahren kann - mit Vollgutachten dann halt...
freue mich auf einen Tipp
hier ein Thema zu Entscheidungshilfen : Fahrzeug abmelden vs stilllegen - Vor und Nachteile ?
es geht in diesem Thread um Ideen & Gedanken rund um ein Fahrzeug - also die konkrete Frage wie ich mich verhalten soll - ob Stilllegen - und wenn ja: in welcher Form: auf den ersten Blick kommt m.E. lediglich eine gewöhnliche Abmeldung in Frage - eine endgültige Stillegung - (wäre denkbar) aber diese hat m.E. keine wesentlichen Vorteile..
Die Geschichte: habe eine Suzuki GS 500 (bj 2000) die vor einem Jahr einen schwerwiegenderen Defekt in Anlasser-mechanik und Elektronik hatte.
defekt sind:
-Anlasserfreilauf
-Anlasser
-Relais etc. etx
-Batterie
Der TüV ist nun auch schon seit ca. 8 Mon abgelaufen.
Die Rep.- Kosten sind ( mit Teilen ) sicher bei ca. 400 Eur - dann kommt nochmals der TÜV dazu mit
- sogenannte "Versäumnis"-Zuschläge von 80 Eur ( für das versäumte Vorfahren innerhalb der ich glaube 8 Monatefrist )
- allgemeine TÜV-Kosten: ca 100 Eur
- macht summasumarum ca.600 Eur.
Da ich noch ein weiteres Mottorad hab - bin ich auf die GS500 im Moment nicht angewiesen - neige also dazu im Moment von der Rep. abzusehen.
Darüber hinaus: Das sieht aus, als würde sich das nicht mehr lohnen. Ich neige erstmal zum Abmelden. Dann kann ich ggf. die GS 500 die ansonsten noch
ganz gut in Schuss ist ( sie hat nur 30TKM runter - und nette Anbauteile - z.B. eine Sebring 2in1 Auspuffanlage sowie weiteres nettes Zubehoer
Gebpäckträger und gr. Krauser/Hepcokoffer einfach später nochmals aufbauen - ggf. mit einer anderen GS, an die ich günstig(er) käme - wobei
meine dann als Teilelager dienen würde.
Was meint ihr - denke dass ich erstmal abmelde.
by the way:; es gibt im Moment nicht mehr die vorübergehende
Eine vorrübergehende Kfz-Stilllegung, wie diese einst möglich war, existiert jedoch heute nicht mehr. Sie müssen eine sogenannte Außerbetriebsetzung bei einer Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Die endgültige Stilllegung gibt es hingegen weiterhin – jedoch nur im Falle der Verschrottung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Ablauf.
Außerbetriebsetzung (früher: vorübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung)
vgl. https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeb...tilllegung
was bedeutet das denn genau. Ich kann nur
a. ganz normal abmelden ....oder
b. komplett stilllegen - dann aber muss ich das Motorrad zu einem Verwerter bringen - was natürlich auch kaum passend ist.
Also bleibt m.e. erstmal die "normale" und gewöhnliche Abmeldung.
Frage: was schließt dieses Verfahren ein - was bringt es mit sich.
Etwa der Vorteil dass ich die GS 500 wieder aufbauen - (instandsetzen) kann und dann ganz normal wieder beim TÜV vorfahren kann - mit Vollgutachten dann halt...
freue mich auf einen Tipp