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Fundiert leider nicht.
Vorstellen kann ich mir folgendes:
Eintragung bei begrenzter Steigungsfähigkeit.
Verstärkte Federn hinten oder Niveauregulierung.
Einbau einer Schlingerbremse.
Die letzten beiden Punkte hatte mein Vater an seinen Volvos durchgeführt.
Eintragung bei Fahrzeugserien die mit und ohne ESP geliefert wurden aber nur einen (den niedrigeren) Anhängelastwert hatten.
Ein nacktes Gutachten halte ich für bedenklich und würde mir auch gut überlegen ob ich mein Auto so überlasten will.
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ich weiss nicht welche Kupplung das ist aber im allgemeinen können die 1900 kg und mit zusatzverstrebung auch 2100 kg ab, naklar nur bei ausreichender Motorleistung was dazu die voraussetzung ist.
wenn dfas von einer Dubiosen Tuningfirma kommt kann ich mir nur vorstelloen ddaqs die dasd mit 30 PS mehr auf dem Ze4ttelo berechnet werden soll.
alles insgesammt also eine in der Grauzone laufende zulassung die unter umständen 9hre Gültigkeit hat
Edit:
sdorryxs wegen der Buchstabensuppe aber ich bin nur mit meinem Kleinen Le4novo ausgerüstet im KH.
brauch dringend nen neuen^^
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Ups, vergessen mit hin zu schreiben: 1750 kg bei 8%.
Ansonsten sind (er hat heute noch mit der Fa telefoniert) keinerlei Technische umbauten am PKW nötig.
Was mir nicht in den Kopf will: BMW erwirkt eine Typenzulassung des Fahrzeugs beim KBA. Damit diese Zulassung auch über Jahre sichergestellt ist, dürfen wir unsere Fahrzeuge alle zwei Jahre, beim TÜV/Dekra usw... vorstellen.
Dann kommt eine Firma und lässt von genau dieser Instanz ein Gutachten erstellen, das über die Typenzulassung des KBA hinaus geht?
Das für dieses Gutachten der TÜV Geld sehen will, und das sich die Firma das Geld vom Kunden wieder holt ist ja klar.
Ganz simpel Ausgedrückt: Das KBA sagt der BMW darf 1300kg ziehen, der Tüv erlaubt aber auch, nach dem er für sich selbst ein Gutachten erstellt hat 1750 kg.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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dann such einfach im internet und du wirst es evfentuel bfinden.
der bKnackpunkt hier ebgen diese b8%, was fas6t nur Holland fahren bbedeutet....
ich würde keinesfslls das bGeld dafür ausgeben
übrigens kannst6e auch selbst damit zum Tüv fahren und bdir das so aufglasten lassen.
kostet etwa 100 Eruo
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die 8%-eintragung gab es früher schon oft ab werk im fahrzeugschein /-brief, ist also nix ungewöhnliches.
mfg rohoel.
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Erinnert mich stark an die Thematik mit der eingetragenen Leistung bei neuen 2 Takt Enduros. Typisiert sind diese aufgrund von Lärm und Emissionsvorgsbaben mit 6-8 ps, können natürlich deutlich mehr leisten (so zwischen 35-45 ps). Da gibt es dann auch immer gewisse Händler, die eine offene Eintragung legal über die Bühne bringen wollen. Ja diese Eintragungen gibt es, sind nach dem beurteilen meines Tüvers des Vertrauens sehr grau und es ist wohl auch schon vorgekommen das solche Gutachten zurückgezogen wurden und die BE der Betroffenen Fahrzeuge erloschen ist.
Mag sein das es da ein Papier zum auflasten ohne Umbauten gibt, wie wasserfest das ganze ist würde ich im Vorfeld aber mal mit einem unabhängigen Tüvprüfer besprechen.
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Stichwort Regressforderung der Versicherung.
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Wenn die 8% Beschränkung noch nicht eingetragen ist würde ich die Eintragung selber durchführen lassen.
Und mit Anhänger nur noch nach Holland fahren.
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