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Hallo.suche eine abe 90458 für fahrwerksfeder k33 wer hat eine und könnte sie mir per Mail schicken.brauche sie dringend für TÜV. LG skally
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04.06.2016, 20:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2016, 09:49 von 9eor9.)
Wenn die Federn schon älter sind, würde ich sie u.U. nicht eintragen lassen, sondern ausbauen.
Ein Satz Eibach 30mm (sind quasi baugleich, aber schwarz, die K33 stammen auch von Eibach) kostet etwa 120€ und die kriegst du noch, wenn eine bricht.
Bei den K33 wird das sehr schwierig werden.
Dennoch gibst du jetzt für Eintragung und geforderte Fahrwerksvermessung 100€ aus.
Die Federn MÜSSEN eingetragen werden. Das geht auch auf einem exra Zettel, der mitgeführt werden muss. Wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen sind, braucht man kein Gutachten / ABE / Anbauabnahme mehr mitzuführen.
Bedingung für eine Eintragung von Federn ist regelmäßig eine Spurvermessung. Das Gutachten / die ABE dient nur als Arbeitsunterlage beim TÜV für die Eintragung.
Schau mal bei deinen Fahrzeugpapieren. Vielleicht sind sie schon früher auf einem separaten Zettel eingetragen worden (Anbauabnahme).
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05.06.2016, 09:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2016, 11:09 von 9eor9.)
Es ist eine Anbauabnahme vorgeschrieben, das steht in der ABE.
Ebenso sind gemäß ABE die Vorderachswerte zu prüfen und ggf auf Sollwerte einzustellen.
Net-Ranger
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Der Unterschied einer ABE zu einem Teilegutachten besteht ja wohl darin, dass man das Fahrzeug NICHT vorführen muss.
Ansonsten wäre die ABE ja unnötig.
Fakt ist, dass bei weiteren Änderungen (wie z.B. Rad/Reifenkombinationen) die NICHT in der ABE aufgeführt sind eine TÜV Vorführung erforderlich ist.
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05.06.2016, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2016, 09:39 von 9eor9.)
Nein.
Bei Federn gilt regelmäßig die Anbauabnahmepflicht trotz ABE. Dasselbe ist es oft bei Felgen mit anderen Reifengrößen.
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05.06.2016, 10:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2016, 11:13 von 9eor9.)
Ich bin verwirrt und würde beide bitten Quellen anzugeben, eventuell Auszüge des Gutachtens/ABE hier zu zeigen.
Ich finde es gut dass hier einem Nachfragenden geholfen werden soll, aber bitte nicht verwirren.
Zu den Reifengrößen wird hier leider viel Mist verzapft, es müssen heute definitiv nicht sämtliche Kombinationen eingetragen sein, es steht sogar meist nur die kleinste Größe drin.
Und gerade bei Felgen erschließt sich für mich eine Vorführung nicht.
Wenn in der ABE für den Fahrzeugtyp den ich fahre die Felge und die Reifengröße erwähnt ist, wozu brauche ich dann eine Abnahme?
Was soll da geprüft werden?
Das Drehmoment der Radbefestigungsschrauben?
Fahre ich nach jedem Radwechsel zum TÜV/Dekra?
Freigängigkeit garantiert die ABE/das Gutachten.
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Net-Ranger
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Ich habe es gelesen.
Und sogar verstanden......