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Wenn du den Brief hast, Kennzeichen haste ja, kannste den Schein als verloren melden, bekommst nen neuen kostet meine ich 35€,wenn du den neuen Schein hast, meldeste den Wagen ganz normal ab.
Bleibt gesund und haltet bitte Abstand
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Das wäre der "kleine Dienstweg" und würde ohne viel Stress funktionieren.
Ist aber nicht ganz sauber, und spätestens wenn auch noch der "Brief" fehlt wirds unlustig, denn der existiert nach dem Vorgang zweimal.
Ich würde das so nicht durchführen.
Selbst wenn die Zwangsabmeldung 300€ kosten sollte was ich nicht glaube ist das wenig verglichen mit den Nerven und den Kosten für einen Anwalt.
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Ich bin jetzt erstmal gespannt wer den Brief hat.
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Hallo
STVA will den wagen nicht stilllegen/abmelden ohne die Papiere bin da nicht weiter gekommen.
Ich soll einen Anwalt beauftragen das die Papiere raus gegeben werden.
STVA will und kann mir nicht helfen...
LG
Jenso
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Hmmm...so ganz steige ich nicht durch. Bzw. hattest Du vielleicht noch nicht alles erzählt?
Du hattest berichtet, dass Dein Sohn Deinen Wagen weitergefahren hatte. Dann hat er über einen Mittelsmann den Wagen weiterverkauft und der Käufer hat den Wagen nochmals weiterverkauft.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden haben, hast Du nach Deiner Golf-Aktion die Schilder bei Dir.
Aber Du hast als Halter WEDER DEN FAHRZEUGSCHEIN, NOCH DEN FAHRZEUGBRIEF ? Wer hat die beiden Dinger denn jetzt?
Ich vermute mal, dass die beiden Verkäufe neben dem Kaufvertrag auch zumindest den Fahrzeugbrief umfassten, denn wer kauft ein Fahrzeug ohne diesen, wenn er es (irgendwann mal) auf sich zulassen will? Sowas müsste doch auch im Kaufvertrag stehen...
Hatte Dein Sohn hatte beim Verschwinden Schein und Brief mitgenommen?
Ich habe zwar auch schon mal Fahrzeuge ohne Schein/Brief besessen/gekauft, die waren aber immer bereits abgemeldet und mussten sowieso einen neuen Brief bekommen (Auslandsfahrzeuge).
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(15.01.2019, 13:31)Orange schrieb: Hmmm...so ganz steige ich nicht durch. Bzw. hattest Du vielleicht noch nicht alles erzählt?
Du hattest berichtet, dass Dein Sohn Deinen Wagen nach seinem Verschwinden weitergefahren hatte. Dann hat er über einen Mittelsmann den Wagen weiterverkauft und der Käufer hat den Wagen nochmals weiterverkauft.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden haben, hast Du nach Deiner Golf-Aktion die Schilder bei Dir.
Aber Du hast als Halter WEDER DEN FAHRZEUGSCHEIN, NOCH DEN FAHRZEUGBRIEF ? Wer hat die beiden Dinger denn jetzt?
Ich vermute mal, dass die beiden Verkäufe neben dem Kaufvertrag auch zumindest den Fahrzeugbrief umfassten, denn wer kauft ein Fahrzeug ohne diesen, wenn er es (irgendwann mal) auf sich zulassen will? Sowas müsste doch auch im Kaufvertrag stehen...
Hatte Dein Sohn hatte beim Verschwinden Schein und Brief mitgenommen?
Ich habe zwar auch schon mal Fahrzeuge ohne Schein/Brief besessen/gekauft, die waren aber immer bereits abgemeldet und mussten sowieso einen neuen Brief bekommen (Auslandsfahrzeuge).
1. Mein Sohn konnte das Auto nicht mehr fahren und es stand rum
2. Herr P. hat ihm angeboten das Auto im Auftrag zu verkaufen
3. Herr P. verkauft das Auto an "Herr" M. mit Kaufvertrag ohne zu prüfen ob der überhaupt einen FS hat
4. M. wird abends mit dem KFZ gestoppt Polizei prüft ob das Auto gestohlen ist und verbietet die weiterfahrt.
5. M. verkauft das Auto an einen Kumpel S. weiter auch wieder mit Kaufvertrag
6. Ich stehe bei S. vor der Tür meine Kennzeichen sind an einem Golf3 Montiert
7. Ich nehme meine Nummernschilder an mich und verlange die Papiere weil ich das Auto selber abmelden muss/will
8. Herr S. und sein Vati sagen mir ich bekomme die Papiere nicht und ich soll mich zum teufel scheren
9. Ich fahre zum Präsidium und der freundliche Beamte sagt mir ganz deutlich das dies kein Fall für die Polizei ist.
Der Kennzeichenmissbrauch hat ihn nicht interessiert!
Was verstehst daran nicht Herr S. will mir die Papiere nicht aushändigen wenigstens konnte ich die Kennzeichen sicherstellen um die ging es wohl die ganze zeit KENNZEICHEN MIT siegel darauf waren ihm viel wert.
Und jetzt habe ich dem Assi das Kennzeichen weggenommen und er kann nicht mehr mit seinem Golf fahren....
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Die Liste hattest Du doch schon mal gemacht und ich hatte sie auch gelesen. Aber darin steht nix zum gesicherten Verbleib der Fahrzeugpapieren, nur zum Kaufvertrag und zu den Kennzeichen.
Sind die Fahrzeugpapiere denn nun bei Deinem Sohn gewesen und haben die ganzen Verkäufe neben dem Kaufvertrag auch die Fahrzeugpapiere beinhaltet?
Sind die Fahrzeugpapiere nun beim Käufer mit dem Golf?
Wenn ja, dann müsste der ja einen Kaufvertrag haben, bei dem der Name des Verkäufers nicht identisch ist mit dem Namen des eingetragenen letzen Halters. Das ist nicht ungewöhnlich, aber normalerweise sichert man sich als Käufer dann doch irgendwie ab, dass keine anderen Ansprüche auf den Wagen vorliegen (Pfändung etc.).
Wenn der letzte Käufer den Wagen komplett mit Schildern und Papieren gekauft hat UND damit zur Zulassungsstelle gegangen ist, kann er sich problemlos als neuer Halter eintragen lassen. Ist ja der normale Weg. Und dann kann er auch weiter mit Deinen Schildern rumfahren. Hab ich übrigens bei der Blaubeere auch so gemacht, die hat noch die Schilder des Vorbesitzers.
Was mich noch zu folgenden Fragen bringt:
Weißt Du eigentlich gesichert, dass der Wagen noch auf Dich zugelassen ist?
Weißt Du, wo der ursprüngliche Wagen nun steht (also nicht der Golf, an dem die Schilder waren)?
Der müsste ja nun ohne Kennzeichen sein und damit auf öffentlichem Grund reif für eine Stillegung von Amts wegen.
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Ja der wagen wurde nicht umgemeldet es klebt immer noch das NRW Siegel und die 09/18 Tüv plakette.
NRW Siegel auf einem COE Kennzeichen in Lingen Niedersachsen...
Nur weil ich meinem Sohn vertraut habe bin ich kein völliger trottel
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Sorry, hatte den Bundeslandwechsel überlesen!
Aber nochmal die Fragen:
Wer hat aktuell die Papiere zu dem Fahrzeug, dessen Nummernschilder Du jetzt hast?
Wo steht aktuell das Fahrzeug (das ja jetzt ohne Nummernschilder rumstehen müsste)?
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15.01.2019, 14:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.11.2023, 09:38 von Broadcasttechniker.)
Das mit der Nummernschildübernahme hatte ich auch schon geschrieben weil ich das schon mehrfach gemacht habe, auch bei der KTM und der BMW in meinem Profil.
Dann bekommt aber der Vorbesitzer, hier also der Jenso, Post von der Versicherung und vom Finanzamt.
Ich Frage mich langsam ob es nicht doch besser ist die Versicherung abzumelden und auf das niedergelegte Schriftstück zu warten, denn das kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.
Die Versicherung meldet die Beendigung dem zuständigen StVA.
Als Antwort darauf dann die Kennzeichen per Paket einschicken, Keks gegessen.
Warum das nicht stressfreier ablaufen kann erschließt sich mir nicht, aber wir leben ja schließlich in Deutschland wo alles seine Ordnung haben muss...
Diese Vorgehensweise ist ein Vorschlag, kein Ratschlag.
Ich kenne die Nebenwirkungen nicht wie z.B. Punkte in Flensburg.
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15.01.2019, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2019, 11:30 von Broadcasttechniker.)
Liebe Leute,
ich habe Jensos Thema auf seinen Wunsch hin versteckt.
Weg ist es nicht.
Dieses Thema bleibt geschlossen, kann aber bei neuen Erkenntnissen wieder geöffnet werden bzw. auf Wunsch an das versteckte angehängt werden.
Für die Erstleser, es ging um ein verkauftes Auto welches vom Erwerber nicht ab/umgemeldet wurde.
Hier nochmal ein Beitrag von mir
Das mit der Nummernschildübernahme hatte ich auch schon geschrieben weil ich das schon mehrfach gemacht habe, auch bei der KTM und der BMW in meinem Profil.
Spart die Montage und das Schildermachen.
Geht sogar bei Übertragung auf ein anderes Fahrzeug, dann muss man aber die Gebühr für ein Wunschkennzeichen zahlen.
Immer aber bekommt der Vorbesitzer, hier also der Jenso, Post von der Versicherung und vom Finanzamt, und das ist hier nicht geschehen.
Ich frage mich langsam ob es nicht doch besser ist die Versicherung abzumelden und auf das niedergelegte Schriftstück zu warten, denn das kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.
Die Versicherung meldet die Beendigung dem zuständigen StVA.
Als Antwort darauf dann die Kennzeichen per Paket einschicken, Keks gegessen.
Warum das nicht stressfreier ablaufen kann erschließt sich mir nicht, aber wir leben ja schließlich in Deutschland wo alles seine Ordnung haben muss...
Diese Vorgehensweise ist ein Vorschlag, kein Ratschlag.
Ich kenne die Nebenwirkungen nicht wie z.B. Punkte in Flensburg.
per PN schrieb:Zu Ullis Vorschlag: das könnte (sogar recht schnell) funktionieren. Ich hatte mal ein Fahrzeug, bei dem der Versicherungsschutz abgelaufen war und ratz fatz die Stillegungsaufforderung von der Zulassungsbehörde an mich kam. Nachdem ich das innerhalb der Frist verdaddelt hatte, kamen sie (meiner Meinung nach übrigens widerrechtlich) ans Fahrzeug, das auf einem Privatgrundstück abgestellt war und haben es „entstempelt“. Das ging ganz fix.
Also probier es mal mit dem Abmelden der Versicherung. Hatte übrigens bei mir keine Nachteile in Form von Flensburg-Punkten o.ä., aber war natürlich mit einer Geldzahlung fürs Stillegen verbunden.
Liebe Grüße, xyxy
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Zum Abschluss
Jenso musste nicht ausprobieren wie die Zwangsabmeldung funktioniert weil der Käufer letztendlich Einsicht gezeigt und die Papiere rausgerückt hat.
Der Twingo ist jetzt ganz regulär abgemeldet.
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ich hatte auch mal so ein Fall, ich hatte auch die Nummernschilder abgeschraubt, der Käufer ging zur Polizei, die rief mich an, das wäre Diebstahl, ich solle sie sofort zurückbringen, ich habe gelogen und die schilder ins Altmetall entsorgt, das Problem hatte sich aber erledigt.
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Ich übergebe deshalb Fahrzeuge grundsätzlich abgemeldet.
Auf so einen Stress habe ich keine Lust
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!
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Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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Was nützt diese Weisheit wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Das Auto wurde an den Sohn übergeben und da meldet man das Auto nicht ab.
Das Thema war ja versteckt, im Rahmen des Foren Softwareupdates wurden alle versteckten Themen (auch welche vom Chef) wieder geöffnet.
Ich wünsche mir speziell zu diesem Thema bitte
NUR KONSTRUKTIVE Beiträge.
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