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Wenn dieser Hänger nur auf den "Hinterrädern" läuft, dann gibt das sicherlich Probleme mit der STützlast - schließlich sind Hängerachsen üblicherweise längs mittig angebaut, damit man das mit den 50kg hinbekommt.
bleibt ggf. die Frage des Achsabstandes, ob das als 1 Achse zählt ...
tschüss,
Harald_K
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Klasse 3 und umgetauschte
Kartenführerscheine
Kraftfahrer, die bis zum 31.12.1998 die Fahrerlaubnis Klasse 3 erhalten haben,
können unterschiedlich geltende Führerscheine haben:
1. Original Führerschein Klasse 3, Fahrer ist noch nicht 50 Jahre alt:
Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M.
alle Anhänger mit einer Achse oder Doppelachse Achsabstand < 1m
Rechtsgrundlage: § 5 StVZo vor 1.1.99
2. Original Führerschein Klasse 3, Fahrer ist 50 Jahre alt:
Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M.
alle Anhänger mit einer Achse oder Doppelachse Achsabstand < 1m
bis maximal 12t Zuggewicht, z.g.M des Anhängers darf das
Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.
Wenn größere Anhänger gefahren werden sollen (wie Punkt 1) muss
der Fahrer eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung machen
und bekommt einen Führerschein C1,C1E und CE 79
Rechtsgrundlage: § 5 StVZo vor 1.1.99 und § 76 FeV
3. Fahrer tauscht Führerschein um in Kartenführerschein C1/C1E:
Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M.
Anhänger (auch mehrachsig) bis maximal 12t Zuggewicht, z.g.M des
Anhängers darf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht
überschreiten.
Rechtsgrundlage: FeV § 76 und Anlage 3
4. Fahrer tauscht Führerschein um in Kartenführerschein C1/C1E und
erhält auf Antrag, ab 50 Jahre mit ärztlicher und augenärztlicher
Untersuchung zusätzlich die Klasse CE 79:
Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M.
Anhänger (auch mehrachsig) bis maximal 12t Zuggewicht, z.g.M des
Anhängers darf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht
überschreiten.
Zusätzlich dürfen noch einachsige Anhänger ohne
Gewichtsbeschränkung mitgeführt werden (wie Klasse 3)
Rechtsgrundlage: FeV § 76 und Anlage 3,
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Hi
ja das leidige Thema mit den Führerscheine.
Viele meinen auch wenn die NUR B haben, dürfen die gar kein Anhänger ziehen.
Aber das soll nicht mein Problem sein.
Ebenso MEINEN ganz ganz viele das man einen Anhänger nur dann mit
100km/h Zulassung bekommt wenn dieser gebremst ist UND zwingend Stoßdämpfer haben muss.
Vom X-Faktor haben die noch nichts gehört.
VG
Alex
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100 kmh am anhänger war mir nur bekannt das das zugfahrzeug ABS haben muss
oder lieg ich da falsch
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Ist es wirklich so, dass bei der Anhängermasse immer dessen zulässige Gesamtmasse gilt und nicht die tatsächliche? Darf ich also WEGEN DES FÜHRERSCHEINS mit dem Twingo keinen leeren Bootsanhänger ziehen, wohl aber einen beladenen Kleinanhänger, obwohl dieser schwerer ist?
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nein, das ist falsch
es gild das tatsächliche gesammtgewicht....
es dürften sonst in deutschland kaum ungebremste anhänger unterwegs sein wenn dem so wäre da die meisten kleinwagen die 750 kg ungebremst nicht haben^^
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(01.03.2016, 08:33)alfacoder schrieb: 100 kmh am anhänger war mir nur bekannt das das zugfahrzeug ABS haben muss
oder lieg ich da falsch
Unter anderem und das Leergewicht des ziehenden Fahrzeug spielt dabei eine Rolle.
Was heißt die meisten Kleinwagen?
Ich mit meinem VAN /7 Sitzer darf auch NUR 600kg ungebremst ziehen *grummel*
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grinst^^
ja das ist heftig...
ich hatte einige fahrzeuge die ich als kleinwagen noch betrachte wie Subaru oder Country zb. .
aber du hast recht das viele nichtmal 600 ungebremmst dürfen.
übrigens hab ich echt gestaunt das mein Phase 1 nur 350 kg ziehen darf der Phase 3 hingegen 450 kg.
das soll mir mal wer erklären^^
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Wenn du dir mal den Unterschied in der Bremsanlage anschaust weißt du auch warum das so ist.
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jo hast recht der bremst auch so schon nich so dolle und da sind die 14ner bestimmt besser.
war eh am überlegen mir den wieder fertig zu machen.
wenn der nur nicht soviel einkaufsbeulen hätte^^
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Dass der Phase 1 überhaupt etwas Ungebremstes ziehen darf ist angesichts der Schrottbremsanlage bereits verwunderlich.
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Ein Phase 3 D4F mit 100km/h mit 905 kg Leergewicht
darf nur 0,3*905 kg=271 kg ungedämpfte, ungebremste Anhängelast ziehen.
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