19.01.2015, 13:52
Jo - für Twingos gilt die StVZO sowieso nur rudimentär, da der Twingo ja eine EU-Zulassung hat.
Das StVZO-Zeugs gilt nur für KBA-Zulassungen, entweder alte Serienzulassungen oder Einzelzulassung.
bedeutet aber auch andersrum, daß du z.B an lichttechnischen Sachen nur Zeugs mit EU-Zulassung anbauen darfst, sonst EInzelabnahme.
Das StVZO-Zeugs gilt nur für KBA-Zulassungen, entweder alte Serienzulassungen oder Einzelzulassung.
bedeutet aber auch andersrum, daß du z.B an lichttechnischen Sachen nur Zeugs mit EU-Zulassung anbauen darfst, sonst EInzelabnahme.
tschüss,
Harald_K
Harald_K