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ich denke, viele von uns sind mal auf vier rädern und auch oft auf zwei rädern unterwegs. jeder kennt dann die schwächen und das fehlverhalten der anderen.
wenn man von beiden seiten mal ein wenig mehr auf einander zugeht, geht es beiden besser und vor allem der ungeschützte radfahrer hat gute karten, am abend die familie in den arm nehmen zu können.
lasst genug abstand beim überholen und wenn es nicht möglich ist wegen kurviger strecke, fahrt einfach mal hinterher, ruhe sichert leben.
mfg rohoel.
p.s.: fahre 65tkm im jahr und erlebe viel unsinn auf der gasse.
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(16.08.2014, 17:14)rohoel schrieb: der ungeschützte radfahrer hat gute karten, am abend die familie in den arm nehmen zu können.
Das klappt wenn BEIDE, Fahrrad- und Autofahrer defensiv fahren und Verkehrsregeln beachten !
Die Lager sind sowieso geteilt und Helden gibts auf beiden Seiten, daher:
Im Auto stets Schulterblick beim Abbiegen und
aufm Fahrrad rechne ich damit, dass der Autofahrer weder blinkt noch nach hinten schaut beim Abbiegen.
Und wann sonst könnte man Fahrfehler beim Radfahren filmen ?
Bike-dashcam daher etwas übertrieben.
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nix anderes habe ich oben gesagt.
mfg rohoel.
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(16.08.2014, 16:57)Broadcasttechniker schrieb: Ich vergaß, ich befinde mich in einem Autoforum, und scheinbar hassen die meisten Autofahrer Radfahrer regelrecht.
War doch nur Spaß. Ich fahre selber einige 1000 km Rad pro Jahr. Mitlerweile wohne ich aber ländlich, da gibts keine Probleme, weil genug Verkehrsraum vorhanden ist. Für Strecken unter 10 km werfe ich das Auto nicht an - außer ich hab was zu transportieren.
Die meisten Autofahrer erlebe ich eher als unaufmerksam, denn bewusst agressiv. Eine Dashcam hab ich als Radler die letzten 25 Jahre nie gebraucht. 2 Unfälle haben sich so geklärt, 1x trotz Fahrerflucht. Als junger Mann bin ich meinem bisher einzig agressiven Autofahrer begegnet, dem hätte auch keine Dashcam geholfen.
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Das Urteil Az. AN 4 K 13.01634 zu diesem Fall ist im Prinzip egal weil es wegen "Formfehlern" sofort wieder aufgehoben wurde.
Aber
Jetzt gibts mal wieder was neues, schon wieder aus Bayern. Dort ticken die Uhren ja bekanntermaßen anders.
Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17
Ich gehe davon aus dass auch dieses Urteil keinen Bestand haben wird.
Im schlimmsten Fall muss man sein Auto kennzeichnen und auf die Videoaufnahme hinweisen.
Interessanterweise wurde ja gerade der Babynahrungsvergifter gefasst weil er im Laden von der Videoüberwachung aufgezeichnet wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen dass der Datenschutz dazu benutzt wird Täterschutz zu betreiben und die Geschädigten zu verfolgen.
Das ist eine Perversion.
Richtig ist es auf jeden Fall dass die so gewonnenen Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen.
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Hallo allerseits,
der vergleich mit dem Erpresser hinkt aber ,weil man vor dem Betreten des Ladens auf die Videoüberwachung hingewiesen wird!
Und dann kann man entescheiden ob man hineingeht oder nicht.
gruss karteileiche
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Deswegen, Schild ans Auto.
Dann kann man ja drumherum gehen.
Alles gequirlter Mist.
In England stehen die Schilder an jeder Ecke, teilweise sogar im Wald. Da kann man sich der Videoüberwachung nicht entziehen weil einen die erste Kamera schon beim Verlassen des Hauses filmt.
Ich finde es auch bezeichnend dass diese Urteile immer aus Bayern kommen.
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Im Laden ist es ein öffentlicher Raum. Der Besitzer kann sein Grund und Boden überwachen wie er will. Wenn es öffentlich Zugänglich ist muss er darauf hinweisen.
Beim Fahren mag es ja eventuell ja noch zivilrechtlich erlaubt sein. Bei einem parkenden Auto darf man wie im aktuellen Fall eben nicht den öffentlichen Raum überwachen.
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Ich lass die Kamera sowohl aufm Motorrad als auch im Auto trotzdem weiterhin laufen. Der potenzielle nutzen dürfte deutlich höher sein als die Gefahr einer Sanktion deshalb.
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Ich finde das ganze Bohei um die Dash-Cam's überflüssig. Im Grunde ist es doch meines Wissens so geregelt, das Aufnahmen gemacht aber nicht an Dritte, theoretisch dann auch nicht an die Polizei, weiter gegeben werden dürfen. Hier kann aber sicher eine Ausnahme gemacht werden, wenn zufällig ein Verbrechen gefilmt wurde und dadurch aufgeklärt werden kann. Ich mache mich liebend gern der widerrechtlichen Weitergabe schuldig, wenn ich zum Beispiel eine Unfallflucht mit meiner Aufnahme aufklären helfen kann. Soweit so gut. Im Normal-Fall sind sie für mich selbst Erinnerungshilfe, wie sich eine Situation abgespielt hat. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss damit rechnen auch mal von einer Kamera "erwischt" zu werden. Solange der Filmende nicht explizit und gezielt jemanden ohne dessen Erlaubnis filmt, ist alles gut. Was die Hinweis-Schilder angeht, ist das doch unausgegoren. Was ist mit Drohnen oder Helm-Kamera's? Ich kann auch meiner Katze eine Kamera umhängen, wer weiß, was die nachts so alles filmt. Theoretisch müsste ich ihr also noch ein Leucht-Schild umhängen, damit alle gewarnt sind, auch die Mäuse.
Die grandiosen Aufnahmen des Meteoriteneinschlags 2013 im Ural gibt es teilweise nur Dank Dash-Cam's. Das man damit auch Schindluder treiben kann, wie zum Beispiel die Überwachung aus einem parkenden Auto heraus, ist unbestritten aber mit welchem Gegenstand kann man das nicht? Da finde ich ein Smart-Phone bedenklicher, vor allem wenn Unfall-Opfer damit gefilmt werden um sich dann damit zu brüsten, das man vor Ort war.
Ich finde Dash-Cams eine tolle Sache, auch wenn ich keine habe, solange man verantwortungsvoll damit umgeht.
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Gesetzesmässig muss mein Gartentor zu sein damit die Bilder der Kamera den Dieb überführen können.
Schlapplach
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut
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Dann bin ich ja gesetzlich verpflichtet mein Grundstück einzuzäunen, wenn ich darauf filmen möchte. Mein Grundstück bleibt privat ob es offen ist oder nicht und jeder der es betritt, muss sich dessen bewusst sein. Solange ich nicht öffentlichen Raum oder fremdes Eigentum filme, sollte es im Sinne des Diebstahlschutzes erlaubt sein. In unserem Land gibt es kein Niemandsland, alles gehört immer irgendjemanden. Man hat ohne Erlaubnis auf fremden Grundstücken nichts zu suchen, das haben wir schon als Kinder gelernt ob das Gartentor nun auf ist oder nicht. Leider sind diese Grundregeln des Anstands, heute teilweise ohne Wert auch dank sinnfreier Gesetze.
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(04.10.2017, 16:25)Blue16V schrieb: Dann bin ich ja gesetzlich verpflichtet mein Grundstück einzuzäunen, wenn ich darauf filmen möchte. Richtig,
oder aber du musst aussreichend darauf hinweisen das du ein Filmer bist^^
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Hier wird wieder verharmlost.
Wievielen Leuten konnte nicht geholfen werden,
weil Möchtegern-Sheriffs mit Handy und Dashcam den Tatort abfilmten ?
Wir entwickeln uns mit Digitaltechnik immer mehr zu
Sensationshaschern und Egoisten, die sich nicht gezwungen sehen,
selbst Leben zu retten, weil ja erst der Film im Kasten sein muss. Digitale Verblödung.
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Hier wird gerade sehr viel vermischt.
Fakt ist:
Auf Privatgrund darf gefilmt werden, wenn öffentlich zugänglich, dann nur mit Hinweis.
Dash Cams sind nur zivilrechtlich ein mal zugelassen worden. Das heißt nicht das es grundsätzlich so ist. Es wird keiner einer Fahrerflucht oder ähnlichem auf Grund von den Aufnahmen überführt werden, da es als Beweis nicht zulässig.
Filmen aus einem parkenden Auto mit einer Dash Cam ist verboten.
Das ist die Situation in Deutschland.
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