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Schilder-Mafia
#16
Wenn man sich seiner Sache wirklich sicher ist, (das ist nicht ganz einfach, die Vorschriften muss man genau kennen), sofort mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen und sich schriftlich ans (Landes-)Verkehrsministerium wenden. Danach kennt man dich auf der Zulassungsstelle und hört dir genau zu, ohne dich zu verxxxxxxx . Ich kenne das götterhafte Auftreten dieser Art von Amtsleitern nur zu genau. Wichtig ist, dass du keinen Krieg anfängst, den du nicht absolut sicher gewinnst. Genau dazu ist die Fachkenntnis unabdingbar.
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#17
Naja, ich kannte die Regeln, wusste aber nicht, womit ich sie belegen konnte.

Wenn ich den R5 anmelde, dann mache ich mir den Spaß nochmal und bin vorbereitet. Wink
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#18
http://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF

Am besten hat mir immer das Wort "Größtmaß" gefallen.
Ausdrucken, mitnehmen.
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