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Reifen!
#1
Hallo ihr Lieben!
Erst mal allen ein gutes neues Jahr!
Also mein Problem ist folgendes:
Ich benötige zwei neue Reifen, vorne. Nun erzählt mir jeder etwas anderes und mir qualmt langsam der Kopf!
Also Reifen drauf sind 155/70R13 laut Fahrzeugschein benötige ich 145/70R13 nun kommt das aber.. hinten dran laut Frahrzeugschein steht noch 71S und da meinte ein bekannter,dass wäre ja so wichtig. Gut ich habe mich schlau gemacht was das bedeutet. Nun finde ich aber nur Reifen mit T am Ende, die laut Aussagen Inet auch gehen würden.
zumal die mit dem T am Ende auch um einiges preiswerter sind. Hmm...übrigens habe ich Ganzjahresreifen drauf. Andere wieder meinten, kaufe dir Gebrauchte, was aber für mich nicht in Frage kommt. Rundrum erneuerte will ich auch nicht. Also bleibt am Ende nur neue, aber nun mit S oder T am Ende? Würde mich sehr freuen, wenn ich dieses leidige Thema mal endlich klären könnte!

Also bitte helft mir, damit ich endlich mal zu meinen neuen Reifen komme! Ach, falls jemand hier ein gutes Angebot für mich hätte, würde ich mich sehr freuen. Danke euch allen schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

LG MarifeeRolling EyesQuestionSad
Wer sich selbst auf den Arm nimmt erspart anderen die Arbeit! (Heinz Erhard)Very Happy
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#2
du willst nur 2 Reifen an der Vorderachse erneuern, also mach die selbe größe wieder drauf
sonst hast du ja Mischbereifung (hinten 155)
die neue Zulassungsbescheinigung enthält leider nicht alle Reifengrößen (nur 1)
im alten Schein standen die 155 noch drauf, die kannst du also weiter fahren

weiss nicht ob ichs überlesen habe, suchst du Sommer- oder Winterreifen?
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#3
Habe ich oben geschrieben, Ganzjahresreifen! Es ging auch nicht um 145 oder 155 sondern um das "T" oder "S" am Ende...gelesen habe ich, dass es sich um einen Unterschied von 10km/h handelt also es sich um Nuancen handelt! Bitte richtig lesen! Es geht um das "T" oder "S" am Ende! Gehe ich nach meiner Intuition, so würde ich sagen, egal! Aber sicher bin ich mir eben nicht! darum geht es!
Wer sich selbst auf den Arm nimmt erspart anderen die Arbeit! (Heinz Erhard)Very Happy
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#4
T und S ist der Geschwindigkeitsindex
bei 155/70 R13 ist dieser T (bis 190 km/h)

mir ging es auch darum, wenn du jetzt einfach auf 145er wechseln willst, brauchst du 4 neue
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#5
Das ist der Geschwindigkeitsindex
S= bis 180km/h
T= bis 190km/h
>>KLICK<<
Höher darfst du nehmen, aber nicht niedriger.

Edit:
Mist! Toby war schneller... Wink
-
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#6
Danke euch! Jetzt bin ich mir sicher, dass ich damit richtig lag, egal ob "S" oder "T"! Bei 10km/h das ist ja kein riesen unterschied! zumal ich gar nicht so schnell fahre...höhöhö...
Ach Toby, ja ich hatte auch kurzfristig daran gedacht auf 145iger umzusteigen, aber warum? Wenn 2 Reifen noch völlig okay sind!
Wie heißt es so schön: viele Köche verderben den Brei! Nächstes Mal frage ich direkt hier...viieeellennn Daaannnkkk!

LG MarifeeVery HappyVery HappyVery Happy
Wer sich selbst auf den Arm nimmt erspart anderen die Arbeit! (Heinz Erhard)Very Happy
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#7
................
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#8
(03.01.2014, 23:14)Net-Ranger schrieb:
(03.01.2014, 19:31)Marifee Hutton schrieb: Danke euch! Jetzt bin ich mir sicher, dass ich damit richtig lag, egal ob "S" oder "T"! Bei 10km/h das ist ja kein riesen unterschied! zumal ich gar nicht so schnell fahre...höhöhö...
Ach Toby, ja ich hatte auch kurzfristig daran gedacht auf 145iger umzusteigen, aber warum? Wenn 2 Reifen noch völlig okay sind!
Wie heißt es so schön: viele Köche verderben den Brei! Nächstes Mal frage ich direkt hier...viieeellennn Daaannnkkk!

LG MarifeeVery HappyVery HappyVery Happy

Es ist völlig Brust ob DU nicht so schnell fährst.
Relevant ist was im Schein/Brief steht und da sind Reifen mit einem "S" Index als Mindestklasse vorgeschrieben.
Selbstverständlich steht es dir frei (wie bereits erwähnt) eine "höhere" Klasse zu wählen. Wenn die Reifen dann auch noch günstiger sind umso besser.
Nur andersherum geht es nicht. Achten muss man auch auf den LI, aber der ist bei diesen Größen sowieso passend.
Mischbereifung wäre möglich ist aber Einzelabnahme nach §21 und in deinem Fall eh´ uninteressant.

Quintessenz: zwei Walzen in 155/70-13 T kaufen und alles ist schickVery Happy

Meine Meinung am Rande:
Nicht an der Qualität der Reifen sparen.
Sie sind die einzige Verbindung zwischen deinem Auto und der Fahrbahn

Nein, es ist nicht "völlig Brust", wie schnell man fährt, es sind nämlich durchaus auch Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex zulässig, man bekommt dann so einen gelben Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufs Armaturenbrett gedrückt und darf dann halt auch nicht schneller fahren.
Als Mischbereifung wird eine Mischung von Diagonal- und Radialreifen bezeichnet, die in D im PKW verboten ist, im LKW-Bereich jedoch erlaubt ist (jedoch immer achsenweise gleich).
Mischungen aus unterschiedlich großen Radialreifen sind keine Mischbereifung und müssen auch nicht zwangsläufig abgenommen oder eingetragen werden: Beispiel Smart, der hat schon ab Werk unterschiedliche Bereifung an VA und HA.
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#9
Falsch.
Sommerreifen müssen immer die Mindestanforderung erfüllen.
Nur m+s Reifen dürfen einen kleineren Geschwindigkeitsindex haben, dann muss ein Aufkleber rein Smile
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#10
ist aber heute eher unkritisch, da nahezu alle Winterreifen mal mindestens "T" haben, Sommerreifen ebenso ...

ok, man könnte sich natürlich nen Bäpper "max. 190 km/h da M+S-Haftreifen" ans Lenkrad kleben, um den Beifahrer zu beeindrucken ( Boooah, eyy, is dein Twingo sooooo schnell eyyyy Wink )
tschüss,

Harald_K
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#11
Wenn schon angeben, >>dann richtig. << Cool
-
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#12
Musst aber bedenken das dieses Thema nicht nur Twingo 1 1.2 8V lesen. Ein 16V kommt auch mal über 190 km/h. Und ein Twingo 2 1.5dci, gt und RS kommen auch über 190 km/h.
Ich habe zum Beispiel H Reifen auf meinem Twingo 2 1.5 dci.
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#13
(08.01.2014, 17:17)Sid Ahmed Quid Taya schrieb:
(03.01.2014, 23:14)Net-Ranger schrieb:
(03.01.2014, 19:31)Marifee Hutton schrieb: Danke euch! Jetzt bin ich mir sicher, dass ich damit richtig lag, egal ob "S" oder "T"! Bei 10km/h das ist ja kein riesen unterschied! zumal ich gar nicht so schnell fahre...höhöhö...
Ach Toby, ja ich hatte auch kurzfristig daran gedacht auf 145iger umzusteigen, aber warum? Wenn 2 Reifen noch völlig okay sind!
Wie heißt es so schön: viele Köche verderben den Brei! Nächstes Mal frage ich direkt hier...viieeellennn Daaannnkkk!

LG MarifeeVery HappyVery HappyVery Happy

Es ist völlig Brust ob DU nicht so schnell fährst.
Relevant ist was im Schein/Brief steht und da sind Reifen mit einem "S" Index als Mindestklasse vorgeschrieben.
Selbstverständlich steht es dir frei (wie bereits erwähnt) eine "höhere" Klasse zu wählen. Wenn die Reifen dann auch noch günstiger sind umso besser.
Nur andersherum geht es nicht. Achten muss man auch auf den LI, aber der ist bei diesen Größen sowieso passend.
Mischbereifung wäre möglich ist aber Einzelabnahme nach §21 und in deinem Fall eh´ uninteressant.

Quintessenz: zwei Walzen in 155/70-13 T kaufen und alles ist schickVery Happy

Meine Meinung am Rande:
Nicht an der Qualität der Reifen sparen.
Sie sind die einzige Verbindung zwischen deinem Auto und der Fahrbahn

Nein, es ist nicht "völlig Brust", wie schnell man fährt, es sind nämlich durchaus auch Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex zulässig, man bekommt dann so einen gelben Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufs Armaturenbrett gedrückt und darf dann halt auch nicht schneller fahren.
Als Mischbereifung wird eine Mischung von Diagonal- und Radialreifen bezeichnet, die in D im PKW verboten ist, im LKW-Bereich jedoch erlaubt ist (jedoch immer achsenweise gleich).
Mischungen aus unterschiedlich großen Radialreifen sind keine Mischbereifung und müssen auch nicht zwangsläufig abgenommen oder eingetragen werden: Beispiel Smart, der hat schon ab Werk unterschiedliche Bereifung an VA und HA.

"Auch wenn ein PKW mit unterschiedlichen Reifengrößen selben Typs an Vorder- und Hinterachse bereift ist, spricht man üblicherweise von Mischbereifung. Diese Kombination wird bei manchen Fahrzeugen serienmäßig montiert. Bei anderen ist sie nur zulässig, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten für die genutzten Zubehörräder vorliegt. In jedem Fall erlischt bei Mißachtung der nach Vorder- und Hinterachse spezifizierten Vorgaben die Betriebserlaubnis."
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