Beiträge: 3.108
Themen: 37
Registriert seit: Mar 2011
Bewertung:
13
Bedankte sich: 254
410x gedankt in 363 Beiträgen
zu den felgen wirst du nichts bekommen.
sie gehören von haus aus auf einen twingo gehören und kein zubehör sind.
versuch dir einen schein vom neueren initiale zu besorgen, wo die felgen von haus aus montiert sind.
und lass dir von renault bestätigen, dass die felgen zu dem twingo gehören. in dem schein stehen die achslasten von dem neueren twingo drin. mit deinem schein als vergleich solltest du sie eingetragen bekommen.
werd ich mit meinen clio felgen ebenso machen
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2013
Bewertung:
0
Bedankte sich: 0
0x gedankt in 0 Beiträgen
dankeschön das ein sehr guter tip.lg kati
Beiträge: 5.944
Themen: 182
Registriert seit: Feb 2011
Bewertung:
8
Bedankte sich: 1263
1321x gedankt in 1097 Beiträgen
22.08.2013, 19:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2013, 19:44 von 9eor9.)
Echte Einzelabnahmen darf im Westen nur der TÜV machen und nicht die Dekra. Im Osten ist es umgekehrt.
Allerdings ist ein Fall ein Grenzfall, da es sich um Originalteile handelt.
Wenn du keinen Fahrzeugschein auftreiben kannst, lass dir von Renault Deutschland bescheinigen, dass diese Felgen original am Twingo Initiale verbaut wurden. Bitte darum, dass sie dir auch die Achslasten dieses Typs bescheinigen und die ABE bzw. EG-BE Nummer des Initiale angeben. Damit ist die Einzelabnahme kein Problem.
Beiträge: 3.108
Themen: 37
Registriert seit: Mar 2011
Bewertung:
13
Bedankte sich: 254
410x gedankt in 363 Beiträgen
leider spielt es da keine rolle, ob es originalteile sind oder nicht.
du wirst von renault keine abe oder gutachten für die felgen bekommen.
also bleibt nur die einzelabnahme.
ansonsten hast du völlig recht 9eor9
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
Beiträge: 5.944
Themen: 182
Registriert seit: Feb 2011
Bewertung:
8
Bedankte sich: 1263
1321x gedankt in 1097 Beiträgen
Du brauchst auch keine ABE, eine Bescheinigung die beweist, dass es Originalteile sind (mit Angabe des Fahrzeutyps und dessen ABE/EG-BE-Nummer) reicht.
Was nicht ganz klar ist, ist die Frage ob die Eintragung die Befähigung zur Einzelabnahme erfordert. Es kann nämlich zB sein, dass die EG-BE keine neue ist und das neuere Modell nur ein Nachtrag.
Wenn zB auf einem Sondermodell andere Felgen montiert sind, ist die Eintragung auf dem Basismodell vermutlich keine Einzelabnahme.
Beiträge: 3.108
Themen: 37
Registriert seit: Mar 2011
Bewertung:
13
Bedankte sich: 254
410x gedankt in 363 Beiträgen
dann muss das nur noch der tüvprüfer wissen. 3prüfer=6meinungen
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend