Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Newbie - Allgemeine Fragen
#1
ZZTwingo1 
Hallo Zusammen,

ich komm von diese Thread. Es geht um wie funktioniert rein Burokratisch wenn man neue Reifen/Felgen installieren moechte.

Zitat:Da ich absolut ignorant zum Thema der Deutsche Verkehrsrecht bin, es ist mir noch nicht klar wie funktioniert, wenn man eine solche Reifen/Felgen (die sich von Zulassungsbescheinigung Teil I Punkt 15.1/15.2/22 abweichen) installiert. Man muss sich neue Dokumente besorgen? und wie? Kosten die überhaupt? Und wie funktioniert mit den HU?

Ich kann mich gut vorstellen, dass für euch solche Fragen wirklich selbstverständlich sind, aber nichts für mich...ich hoffe auf euer Verständnis


Danke fuer eure Geduld!
Twingo 1.2 16v (C06D) - EZ 2001 - ca. 180.000 Km
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Hallo,
Es gibt drei Arten:

1. Du hast ne ABE für Reifen und Felgen Kombination zu deinem Fahrzeug. Dann brauchst du bei serienmäßigen Fahrwerk nichts. Hast du Federn oder Fahrwerk siehe Punkt 3.

2. Du hast ein Gutachten für die Felgen und deinem Fahrzeug. Dann prüft der TÜV nur die Auflagen aus dem Gutachten. (Z.B. Bördeln an der Hinterachse)

3. Du hast Garnichts. Dann gehts nur über Einzelabnahme. Dazu am besten Vergleichs-Gutachten von einem anderen Fahrzeug (wegen der traglast) oder von einem der es schon mal eingetragen bekommen hat. Das erleichtert die Sache ungemein. Ansonsten bietet sich an vorher die Sachen zu besprechen, bevor es hinterher scheitert.
Bei mir ist alles im anstandslos geklappt. Natürlich dürfen die Räder nicht raus schauen und nicht schleifen. Ich denke das versteht sich von selbst.

Was Punkt 2 und 3 kostet findest du über Google und auch hier im Forum. Habe die genauen Preise nicht im Kopf. Nach Punkt 2 oder 3 erhälst du auch ein schreiben ob und welche Punkte in deiner Zulassung zu ändern sind. Das kostet dann nochmal ein Zehner glaube ich.

Grüße
Waschi
Zitieren
Es bedanken sich:
#3
Die einfachen Abnahmen dürfen viele machen, zB auch niedergelassene freie Sachverständige.
Es gibt verschiedene Berechtigungsstufen, zB Prüfer, amtlich anerkannte Sachverständige, von denen solche mit Teilbefugnis und welche mit Vollbefugnis.

Im Westen (BRD) darf nür der TÜV bzw. in Hessen die TÜH Einzelabnahmen machen.
Im Osten (DDR) darf nur die Dekra das.

Du kannst aber mit deinem Auto zu jeder Prüfstelle in D fahren, die Gutachten werden anerkannt.
Anders ist es, wenn das Auto in Hessen zugelassen ist. Dort werden die Einzelabnahmen erst noch von einer staatlichen Behörde gegengeprüft, das ist sehr lästig. In schwierigen Fällen wird man daher das Fahrzeug ummelden, die Eintragungen machen, die Eintragungen der Zulassungsbescheinigung vermerken lassen (macht die Zuassungsstelle) und dann das Auto wieder in Hessen anmelden. Dann wird nichts gegengeprüft.


Ob ein Sachverständiger einen Umbau einträgt, ist oft Lotteriespiel. Jeder hat seine Interessen, Vorlieben, Erfahrungen und Fähigkeiten. Es kann zum Spießrutenlauf werden, der 10. trägt es dann vielleicht problemlos ein.

Was das Ganze kostet, ist höchst unterschiedlich. Manche Ingenieure fordern zusätzliche Prüfungen wie Geräuschtest, Tachotest, Probefahrt usw usw. Das kann schon teuer werden.
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
Wenn man dann die erfolgreiche Abnahme geschafft hat, geht es weiter. Einzelabnahmen müssen sofort von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Bei einfacheren Sachen ist das freiwillig ebenfalls möglich, ansonsten muss man die Abnahmepapiere immer dabei haben.

Ich habe immer alles gleich eintragen lassen, weil mich so ein Papierberg nervt - und wehe man verliert einen Zettel.
Zitieren
Es bedanken sich:
#5
Huhu ihr lieben,

was die Kosten angeht, hier in Essen beim TÜV Nord, haben wir für die Eintragungen von Gewindefahrwerk mit Felgen und Reifen Kombination insgesamt 200€ bezahlt. Lief natürlich auch über eine Einzelabnahme.


Liebe Grüße Sabrina
Zitieren
Es bedanken sich:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste