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Mangels 7j x13
#1
Hallo, ich habe mir Mangels Felgen 7j x 13 besorgt zwei fragen habe ich dazu...
erstens, welche Reifengrößen kann ich hier draufmavhen
zweitens: gibt es provleme wegen dem tüv?
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#2
Legal kannst du meines Wissens keine Reifen mehr damit fahren, weil es keine mehr mit 7" Freigabe gibt.
Passen tun 175/50, 185/55, 195/45. Eintragen schwierig, es haben aber schon Leute (2013) geschafft.
Steht im Gutachten eine Reifenfabrikatsbindung drin?
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#3
das kann ich nicht sagen ich habe leider kein gutachten dabeibekommen...
warum darf man 7er nicht mehr fahren?
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#4
Die Felgen sind legal, ein Gutachten wirst du schon irgendwo auftreiben können. Es gibt für die Reifen keine Freigabe mehr für 7", das ist die crux.
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#5
das heisst was muss ich machen bzw worauf muss ich achten was kann ich tun?
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#6
Felgen verkaufen, 14-Zöller besorgen
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#7
aber warum jetzt dann 14zöller? dachte es liegt am 7j??? gibt es keine möglichkeit die einzutragen da ich die felgen unbedingt haben will!!!
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#8
Die Sache ist die, dass im Gutachten (welches du sicher brauchst) wahrscheinlich Reifen im Format 175/50R13 erwähnt werden. Die Hersteller dieser Reifen haben allerdings die Freigabe für 7-Zoll-Felgen zurückgezogen, sodass es sehr schwierig ist, diese noch eingetragen zu bekommen.
Andererseits kann man theoretisch auch 195/45R13 fahren (die wohl auch noch für 7-Zoll-Felgen freigegeben sind), allerdings sind diese kaum noch erhältlich, da sie wohl nicht mehr (oder sehr selten) hergestellt werden.

Am Besten also einfach mal das Gutachten auftreiben und damit zum Prüfer deines Vertrauens gehen. Wie 9eor9 schon schrieb, findet sich da unter Umständen eine Lösung. Wink
Dark Champagne
Twingo Initiale Paris C06 Bj.00 — 1,2 8V D7F

Ab Werk: Leder, Klimaanlage, E-Paket, NSW, Funk-ZV, Servo, WFS.
Nachgerüstet: Dunlop SP Sport 2000 175/50 auf Intra T-Line Felgen 7Jx13",
Eibach Sportfedern 30mm VA/HA, Sebring ESD, K&N Filter,
schwarze MTS Rückleuchten & Seitenblinker, Twiputer.

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#9
(29.04.2013, 22:15)onkelp schrieb: aber warum jetzt dann 14zöller? dachte es liegt am 7j?? gibt es keine möglichkeit die einzutragen da ich die felgen unbedingt haben will!!

Nein es liegt nicht an den 7".
Mit 14 Zöllern hast du keinen Ärger, weder jetzt noch später beim Reifen suchen.
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#10
(30.04.2013, 07:57)9eor9 schrieb:
(29.04.2013, 22:15)onkelp schrieb: aber warum jetzt dann 14zöller? dachte es liegt am 7j?? gibt es keine möglichkeit die einzutragen da ich die felgen unbedingt haben will!!

Nein es liegt nicht an den 7".
[...]

Öhm, doch. Razz
Genauer gesagt an der Kombination aus 13 Zoll Durchmesser und 7 Zoll Breite.

Aber wie gesagt, wenn du die Felgen sowieso schon hast, dann wende dich doch einfach mal an den TÜVler. Zumindest hier, wo ich wohne, sind die sehr hilfsbereit und haben eigentlich für alles eine vernünftige Lösung. Schließlich fahre ich genauso eingetragene 175/50R13-Reifen auf einer 7Jx13-Felge...
Dark Champagne
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#11
Daß deine Felgen in der Kombi eingetragen sind, wird wohl daran liegen, daß sie vor dem Widerruf der Freigabe von 175er Reifen auf 7" Felgen eingetragen wurden Wink
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#12
Zitat:Nein es liegt nicht an den 7".
Zitat:Öhm, doch. Razz
Genauer gesagt an der Kombination aus 13 Zoll Durchmesser und 7 Zoll Breite.
Schließlich fahre ich genauso eingetragene 175/50R13-Reifen auf einer 7Jx13-Felge...

7 Zoll bei 14ern bereiten ja keine Probleme, deswegen schrieb ich es liegt nicht an den 7"
Ich habe die 13er Intras seit 1998 eingetragen, das Problem war dann allerdings die Reifenbindung. Die kann man relativ problemlos austragen lassen ("Berichtigung nach §13(1) FZV").

Es bleibt das Problem, dass 175 er auf 7x13 Zoll nach der ETRTO-Liste technisch nicht zulässig sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/European_Ty...ganisation

Dazu kommt die lästige Suche nach Reifen, die vielleicht nur alle paar Jahre wieder mal hergestellt werden. Natürlich sind die dann idR teuer.

So etwas neu zu montieren ist Unfug!
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#13
(30.04.2013, 12:20)dragomir schrieb: Daß deine Felgen in der Kombi eingetragen sind, wird wohl daran liegen, daß sie vor dem Widerruf der Freigabe von 175er Reifen auf 7" Felgen eingetragen wurden Wink

Und wann war dieser Widerruf? Denn sooo lange sind meine Felgen noch nicht eingetragen...

Zumal es ja jetzt auch definitiv immer noch geht. Siehe hier: http://www.twingotuningforum.de/thread-2...pid8648503 Wink

(30.04.2013, 15:20)9eor9 schrieb: Es bleibt das Problem, dass 175 er auf 13 Zoll nach der ETRTO-Liste technisch nicht zulässig sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/European_Ty...ganisation

Nun handelt es sich bei der ETRTO nun aber nicht um eine gesetzgebende Institution.

Worauf ich hinaus will ist, dass nach meinem Kenntnisstand kein rechtliches Problem existiert, Reifen der Dimension 175/50R13 auf 7Jx13-Felgen zu fahren, sofern diese Kombination eingetragen ist (die Eintragung ist im Gegensatz zu den ETRTO-Empfehlungen nämlich rechtlich verbindlich). Die Eintragung wiederum erfolgt auf Basis eines Sachverständigen-Gutachtens, welches diese Reifenkombination explizit auf einem Renault Twingo 1 zulässt. Die Gültigkeit eines Gutachtens kann höchstens bei baulichen und/oder technischen Änderungen des Fahrzeugs oder der Komponenten angezweifelt werden — diese sind jedoch nicht gegeben.

Ob man sich nun mit der ganzen Geschichte herumschlagen will oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Wenn man solche Felgen nunmal schon hat oder ganz allgemein einfach etwas besonderes will, spricht m.M.n. rechtlich nichts dagegen.
Dark Champagne
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Eibach Sportfedern 30mm VA/HA, Sebring ESD, K&N Filter,
schwarze MTS Rückleuchten & Seitenblinker, Twiputer.

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#14
Zitat:Nun handelt es sich bei der ETRTO nun aber nicht um eine gesetzgebende Institution.

Worauf ich hinaus will ist, dass nach meinem Kenntnisstand kein rechtliches Problem existiert, Reifen der Dimension 175/50R13 auf 7Jx13-Felgen zu fahren, sofern diese Kombination eingetragen ist (die Eintragung ist im Gegensatz zu den ETRTO-Empfehlungen nämlich rechtlich verbindlich). Die Eintragung wiederum erfolgt auf Basis eines Sachverständigen-Gutachtens, welches diese Reifenkombination explizit auf einem Renault Twingo 1 zulässt. Die Gültigkeit eines Gutachtens kann höchstens bei baulichen und/oder technischen Änderungen des Fahrzeugs oder der Komponenten angezweifelt werden — diese sind jedoch nicht gegeben.

Das sehe ich zu 51% genauso. Als die Reifenfreigaben zurückgezogen wurden, erlosch ja auch nicht die BE der Fahrzeuge, die damit herumfuhren. Allerdings wird ein Reifenhersteller die Haftung ablehnen, wenn du sein Produkt auf 7" montierst und es nur eine Freigabe bis zB 6,5" gibt.
Das Problem liegt wohl hauptsächlich darin begründet, dass die Reifen in seltenen Fällen von den breiten Felgen springen können, wenn der korrekte (ungewöhnlich hohe) Luftdruck nicht eingehalten wird.
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#15
Daß eine Eintragung unmöglich ist, bestreitet niemand, das Problem liegt nur darin, heutzutage einen Prüfer zu finden, der diese Kombi abnimmt.

Eine rechtliche Verbindlichkeit hat eine Eintragung allerdings auch nur dann, wenn sie auch absolut legal ist! Es ist keine Seltenheit, daß Eintragungen von den grün-weißen (sorry, jetzt ja blau-silbernen) angezweifelt wird. Dann wird die Fuhre einem unabhängigen Sachverständigen vorgeführt und danach dann entschieden. So geschehen u.a. mit etlichen eingetragenen Motorumbauten eines überregional bekannten Tuners aus Schaafheim - es gab mehrere TüV-Prüfer in Hanau, die für ein kleines Taschengeld die Dinger eintrugen owohl nicht astrein...
Ergo: auch eine Eintragung ist nicht verbindlich!
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