19.02.2013, 17:14
Wenn Du sie einmal eingetragen hast ist das ja auch ok, und 175/50 R13 bekommt man noch genauso wie 185/55 R13.
Suche Kopie von Fahrzeugschein, bitte weiter lesen...
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19.02.2013, 17:14
Wenn Du sie einmal eingetragen hast ist das ja auch ok, und 175/50 R13 bekommt man noch genauso wie 185/55 R13.
19.02.2013, 17:25
Im Fahrzeugschein stehen auch die Reifentypen laut Gutachten drin und für die neuen Typen (zB Yokohama A539) gibt es wohl keine Freigabe für 7" mehr. Zumindest in den technischen Infos geht der nur bis 6".
Bis jetzt sieht es schlecht aus.
19.02.2013, 21:44
die bindung mit reifenherstellern/reifentypen gibt es nicht mehr.
jetzt kommt es nur noch auf die richtigen größen an
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
19.02.2013, 21:53
Ich muss wohl mal beim TÜV vorbei und fragen, ob sie mir die Reifentypen austragen würden. Klar ist es dennoch nicht, weil die neuen Typen keine Herstellerfreigabe bis 7" haben.
Bin da erst gestern drauf gestoßen, ist ein größeres Theater. Polo- und Golf-Fahrer haben das Problem auch, besonders mit den 175/50 13ern auf 7 Zoll Felgen. Hätte 2 neue Dunlop kriegen können, aber 150 plus Versand für 2 so alte Pellen hat mir nicht zugesagt.
19.02.2013, 22:04
da würde ich entsprechend bei den herstellern nachfragen, ob man die reifen auf einer 7"felge fahren darf.
jeder stellt ja eine reifenfreigabe aus, die besagt auf welche felgengröße welche reifengröße gefahren werden darf
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
19.02.2013, 22:18
Eben darum geht es. Es scheint keine 7"- Freigaben mehr zu geben. Ich habe auf der Yokohama-Liste nachgesehen
http://www2.yokohama-online.com/de/files...e_Info.zip
19.02.2013, 22:34
eventuell mal direkt per mail fragen. und nur nach einem bestimmten reifen in einer bestimmten größe
oder einen anderen hersteller versuchen
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
19.02.2013, 22:48
Es sieht schlecht aus mit 7 Zoll.
Eine Frage wäre auch, ob die Verwendung auf 7 Zöllern legal ist wenn es dafür keine Herstellerfreigabe gibt und wenn die Reifenbindung ausgetragen oder nicht mehr bindend ist. Für gewöhnlich orientiert sich der TÜV am Hersteller, aber er muss das nicht. Ich kenne das von einem Motorrad, wo Breitreifen auf der Originalfelge per Einzelabnahme eingetragen wurden. Die war aber zu schmal für den Reifen bzw die Reifengröße. Übersehen? Legal? Kriminell?
09.03.2013, 14:36
Nach dem Eintragen weiß doch niemand mehr, welche Reifen du fahren darfst. Außer du selber.
Angenommen du kaufst einen gebrauchten Twingo mit eingetragenen Intras. Dann steht in der Zulassungsbescheinigung auch nur 175/50 R13 oder eben 195/45 R13. Woher sollst DU dann wissen, welche Reifenmarke du nur fahren darfst?
10.03.2013, 20:05
Weil die Reifentypen mit Fabrikat eingetragen sind (das steht so im Intra-Gutschten drin). Die eingetragenen Reifen gibt es aber nicht mehr.
Bei der Dekra haben sie mir gesagt, dass ich TÜV bekomme, wenn andere als die vorgeschriebenen Reifentypen aufgezogen sind. Beim TÜV wollten sie mir die alten Bezeichnungen nicht austragen. Der TÜVi meinte, dass ein Autohersteller keine Reifen mehr vorschreiben darf, aber ein Felgenhersteller darf es noch. Die spinnen, die Römer....
10.03.2013, 22:42
wie gesagt, die herstellerbindung gibt es so nicht mehr.
das silbe gilt für krads
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
10.03.2013, 22:56
Anscheinend (lt 1. TÜVi) gilt das so wie du schreibst für Serienfahrzeuge. Bei anderen Felgen anscheinend nicht, wenn da Reifenbindungen vorgesehen sind. ? ? ?
10.03.2013, 23:07
ok, dass kann sein, dass der hersteller einer felge noch wieder andere regeln hat
das weiß ich leider nicht genau
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
11.03.2013, 01:32
auch die Felgenhersteller dürfen das heute nicht mehr nur die Grösse.
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11.03.2013, 06:01
Nur der Reifenhersteller darf Vorgaben machen was die Felgenbreite angeht, und da sind viele 175/50 nicht (mehr) für 7" Breite Felgen zugelassen. Gab vor Jahren mal einen Fall wo so ein Reifen von der Felge gerutscht ist, danach sind etliche Freigaben zurückgezogen worden.
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