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T-line Felgen mit 195/40 R14 Bereifung
#1
Guten Tag wünsche ich erstmal.

So mein Problem ist nun folgendes, ich habe mir die besagten Felgen mit Bereifung so gekauft. Nun steht im Teilegutachten drinne, dass man einen Tachoabgleich (oder so ähnlich) machen muss. Wie mache ich das, bzw. wer kann das machen?

Außerdem was für Federn könntet ihr mir hierzu empfehlen, da es atm wie ein Countrytwingo aussieht Smile?

Ich wäre froh, wenn ich so bald wie möglich Antwort bekäme.
Muss nämlich am Montag zum TÜV fahren.

mfg titus
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#2
hi.

das geschwindigkeitsgutachten interresiert den tüv meistens nicht. Wenn doch, dann kannst du das beim Boschservice machen lassen.

und zu den Federn.... komt halt immer drauf an was du haben willst. Bis 50mm tieferlegung kannst du auf orginaldämpfern fahren. wie alt ist dein Twingo denn? wenn die dämpfer schon was älter sind und man die dann zusammendrückt dann gehen die kaputt. Dann wäre es zu empfehlen ein komplettfahrwerk zu kaufen.


gruß Ingo
Gruß Tw-Ingo

Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen belustigung!!!

[Bild: Bild2.jpg]
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#3
Aber eine frage, bin gestern autobahn heimgefahren und er ist auf einer fast geraden Strecke 195 km/h gelaufen. Liegt das nun an den Felgen oder am Tacho?

Also hab einen EZ 2001 Twingo, die Dämpfer sind atm 56k kilometer gefahren worden!
Und hatte mir gedacht, dass ich so 40 mm runter gehe!
Was sagt ihr dazu?
mfg titus
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#4
den Tachoabgleich brauchst du nur bei den 7x13 t-lines machen und auch nur bei 195/45 13.
bei den 6 1/2 x14 brauchst du das nicht machen bzw. wird es nicht verlangt.
[Bild: sig26nb6ui.jpg]
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#5
und wieso steht das dann in den Teilegutachten drinne?
Bzw. wie viel Toleranz habe ich nun... Sprich wenn ich 195 km/h gefahren bin, was war das dann wirklich?

mfg titus
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#6
also bei 181 warns bei katti ihrm schimwo 161 auf nem tacho vom ford puma nebenan

das steigt ja proportional an .. also bei 195 vlt echte 170 ?!
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#7
dann lese dir doch mal die auflagen durch.
dürfte auflage 11 sein mit tachoabgleich und das gilt dann nur für die bereits genannten 7x13 mit 195/45 r13
kanntst mir glauben. habe beides hintermir
[Bild: sig26nb6ui.jpg]
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#8
ALso ich hab das Gutachten jetzt vor mir liegen:
1. Ist das Auflage 12
2. Schreibe ich jetzt genau rein was hier steht:

Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsgeber (Impuls vom ABS-Steuergerät):
MIttels des Renault-Diagnosegerätes (NXR oder CLIP) muss der serienmässig eingestellte Indexwert mit dem Befehl "Programmierung Raddurchmesser" auf Indexwert "00" umgestellt werden. Nach dieser Umstellung entspricht das umgerüstete Fahrzeug den Anforderungen der Richtlinie 75/443/EWG hinsichtlich der zulässigen Tachoabweichung.
Die ordnungsgemässe Durchführung ist auf dem Bestätigungsschreiben zu dokumentieren.

Danke schonmal für Antworten

mfg titus
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#9
wird die auflage 12 auch gefordert?
Manche gutachten sind für verschiedene reifengrößen etc. Dann steht dahinter für welche reifengröße welche auflagen erfüllt werden müssen.
Gruß Tw-Ingo

Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen belustigung!!!

[Bild: Bild2.jpg]
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#10
jo es müssen 1 bis 12 erfüllt werden!

PS: Schaut mal meinen Kleinen an (unter Bilder)!

mfg titus
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#11
Die 195/40/14 sind fast genauso klein wie die 195/45/13...

und haben dementsprechend auch ne dicke Tachoabweichung zur Folge!

Also müsste theoretisch die Angleichung gemacht werden, die meisten TÜVer interessierts aber herzlich wenig hab ich festgestellt...
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#12
tachoangleichung hat auch vorteile:
wenn der tacho im sommer mit dem kleinen radumfang richtig geht, sparst du dir im winter ein paar kilometer auf der uhr. mußt halt vorher ma ausechnen, wie schnell dein tacho zeigen darf, das du noch nich geblitzt wirst, der zeigt dann nämlich zu wenig an. also mit 50 aufm tacho kannst je nach winterbereifung in der 50erzone schon hell leuchten aus kleinen grauen kästen.
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#13
Hi,
fahr zum Tüv mit den Auflagen, erfülle den rest und gut ist.
Beiu mir haben die das nachgerechnet (umfang) um festzustellen das ich voll in der Toleranz lag.

Musst du Montag regulär zum
Tüv, weils fällig ist, oder nur um das Eintragen zu lassen?

Felgen MIT!!!! Tieferlegung müssen NOCHMALS eingetragen werden, und zwar nach Paragraph 21 Absatz blablabla, steht extra im Gutachten von Federn / Fahrwerk sowie in denen deiner Reifen / Felgen Kombi.
Dann sparst du dir 1 mal die kosten.

Gruss,
Marc

Edit,
ich les grad, das du 6,5 mal 14 hast.. da könnte es anders aussehen, bei mir hings damit zusammen, das die Freilauefigkeit von 7*13 gewährleistet sein muss.


- SQ - only Dreams r nice`r
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#14
naja ich will weder strafe zahlen, wegen den Felgen weil ich ohne Eintragung rumfahre.
Ich lass beides einzelnt eintragen, auf die 40 € eintragung kommts mir dann net an!

ICh fahr heute nach der Arbeit direkt zum TÜV und werde euch dann gleich bescheidgeben!

mfg titus
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#15
Zitat:Felgen MIT!!!! Tieferlegung müssen NOCHMALS eingetragen werden, und zwar nach Paragraph 21 Absatz blablabla, steht extra im Gutachten von Federn / Fahrwerk sowie in denen deiner Reifen / Felgen Kombi.

Es ist Paragraph 19.3.. Wink Paragraph 21 ist ne teure Einzelabnahme, die aber bei Fahrwerk / Felgen normalerweise nicht notwendig ist. Es sei denn, du hast Felgen nur mit Festigkeitsgutachten (Tunerfelgen etc..).

Ich glaube, der Grund, warum das bei dir nicht nötig war Raini, war die Reifengrösse: 185/50/R13.. da ist die Abweichung viel geringer als bei 195/40/R14. Als ich beim alten Wagen die 195/45/R13 hab eintragen lassen, wollte der TÜV von ner Tachoangleichung aber auch nix wissen..

MFG
Karsten
Satzzeichen retten leben!!! (Komm, wir essen Oma! // Komm, wir essen, Oma!)
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