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König Komfortsitze in Twingo verbauen?
#1
Huhu,

hatte mal kurz die Suchfunktion genutzt und nicht wirklich ne Antwort gefunden...

Der Arbeitskollege von meinem Schatzi hat uns zwei Komfortsitze von König angeboten. Er will 50 € pro Sitz haben, was sich ja echt günstig anhört. Nun weiß ich aber noch nicht genau welche...Bild muss ich nachreichen... sind aber klappbar, was mir auch wichtig ist. Diese waren vorher in einem Clio ll verbaut....krieg ich die auch in den Twingo rein und brauch ich dafür jetzt? Normal müsste er uns ja dann die Konsole mitgeben oder? und wie funzt das mit den Laufschienen? Brauchen wir dann auch ganz andre?

Weiß auch gar nicht ob die Airbags drin haben...wenn wird das ja bestimmt ne Tortur die auszutragen -.-

Fragen über Fragen: ich null Ahnung davon und mein Schatz hat sich mit Renault noch nie so wirklich beschäftigt was soetwas angeht (er ist VW´ler Wink )

Ansonsten werde ich wohl Kunstlederüberzüge für für Fahrzeuge mit Airbags meinen Twingi holen... Sieht ja auch schick aus und ist günstiger Smile

Lg
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#2
Wenn die keine Airbags haben, vergiss das ganz schnell wieder, das wird nix legales ^^
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#3
wie gesagt weiß ich leider nicht....

Gibt es denn überhaupt Sitze von König mit Airbags ?

Sonst müssen wir wohl leider die Finger von lassenSad

Lg
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#4
Kannst dich ja provisorisch mal umgucken ^^

http://www.koenig-sitze.de/de/produkte/s...sitze.html

Den Traum Sportsitze im Twingo sind leider die meisten nur am träumen ^^
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#5
wir haben auch Königsitze verbaut, allerdings ohne Airbags, da wir nie welche hatten in den SitzenWink
Du kannst die montierten Laufschienen weiter benutzen, brauchst nur fahrzeugspezifische Konsolen (wenn du welche brauchst, meld dich einfach mal)
Wenn du allerdings schon Sitze mit Airbags verbaut hast, kannst du das ganze eigentlich vergessen. Wie die anderen schon gesagt haben wirst du das nicht gerade einfach und legal eingetragen bekommen! Die einzige einigermaßen günstige Alternative sind dann die Sitze auf dem Clio Sport, die haben auch schon Seitenairbags. Die sind hier im Forum auch schon das ein oder andere Mal zu verbaut worden!
[Bild: widget_16.png]
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#6
Mein tüvprüfer meinte zu mir, dass man die seitenairbags austragen lassen kann.
Bei mir ging es zwar um original clio sport sitze, aber auch da hat er austragen als alternative genannt.
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#7
Wie kann ich diesen Prüfer erreichen? ^^
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#8
.
Grundsätzlich gilt bei TÜV-Eintragungen immer Bestandsschutz. Das bedeutet, wenn ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt erstmals zugelassen wurde, dann muss es die Vorschriften erfüllen, die zu diesem Zeitpunkt gegolten haben.

Fahrzeuge dürfen nicht durch Umbau "verschlechtert" werden. Das bedeutet, einfaches Austragen von nicht vorgeschriebenen Seitenairbags (bloß weil du zu faul bist, sie zu reparieren zB) kann daran scheitern. Das gilt aber nicht, wenn ein anderer Umstand (zB andere Sitze) die Veränderung mit sich bringt, wenn die Seitenairbags nicht vorgeschrieben waren. Auch werden Fahrzeuge nach EG-Vorschriften mit COC zugelassen. Das bedeutet, dass sie auch nach EG-Vorschriften ausgerüstet sein müssen. Zugelassen können werden können sie aber auch nach den deutschen Vorschriften (StVZO). Da gelten andere Regeln. Daher kann etwas ausgetragen werden, was zB nach EG Vorschrift ist, nicht jedoch nach StVZO (Beispiel 3. Bremsleuchte).

Ein Beispiel: ABE-Fahrzeuge (hier ein Mokick) dürfen nicht so verändert werden, dass das vorgeschriebene Kennzeichen nicht mehr dranpasst.
ABER: Durch Einbau eines anderen Motors wurde aus dem Mokick ein Kraftrad. Das Kraftradkennzeichen passte nicht dorthin, wo vorher das Mokickkennzeichen angebracht war. Daher gab es eine Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Nummernschild.

Oder: Ein Kraftrad darf nicht lauter werden, als es ist. ABER: Durch Entdrosselung stieg die Motorleistung und die Geräuschemission.
Das ist legal, solange die für das Baujahr geltenden Werte nicht überschritten werden. Einfach ein Loch in den Auspuff bohren wäre nicht eintragungsfähig gewesen.

Wegen der Eintragungsfähigkeit den Hersteller kontaktieren. Genaue Bezeichnung des Sitzes eruieren und dort fragen.
Am besten die Zulassung mit an König mailen.
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#9
Mal googlen
Tüv in bremen oslebshausen, nur den namen hab ich gerade nicht im sinn.
Die deutsche gesetzgebung verstehe wer will...
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#10
Es reicht vermutlich, wenn die Sitze eingetragen sind. Die Airbags brauchst du dann eher nicht extra austragen zu lassen. Dieses Fass würde ich evtl. gar nicht erst aufmachen. Vorher solltest du prüfen, ob Seitenairbags vorgeschrieben sind bei deinem Auto.
Du könntest auch zunächst zum TÜV fahren mit Twingositzen (geliehen oder vom Schrott), die keine Seitenairbags haben. Die Airbagkontrolle überlisten mit 2,2k Widerständen.
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#11
Naja...werd erstmal auf die Bilder warten und auf die Info ob mit Airbags oder nicht... Mein Schatzi ist gelernter KFZ-Mechatroniker von daher kennt er bestimmt nen guten Tüv'ler. Muss ja eh noch die MHV abgenommen werden Wink

Ganz schön kompliziert das ganze...

Sitze die keine Airbags haben eintagen zu lassen ohne die Airbags austragen zu lassen ist mir zu heiß... nacher gerate ich in nen Unfall und meine Versicherung zahlt dann deshalb nicht...

Soll ja auch nicht pfuschermäßig sein sondern ordnungsgemäß. Schon alleine der Sicherheit wegen da ich eine kleine Tochter habe Wink

Lg
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#12
(29.01.2013, 22:31)Twingo Bunny schrieb: Sitze die keine Airbags haben eintragen zu lassen ohne die Airbags austragen zu lassen ist mir zu heiß... nacher gerate ich in nen Unfall und meine Versicherung zahlt dann deshalb nicht...

Das siehst du falsch. Es ist ja nicht möglich, die Airbags in die neuen Sitze einzubauen. Wenn also die anderen neuen Sitze eingetragen sind, dann ist das legal, auch wenn die Airbags nicht extra ausgetragen sind, was ich in diesem Zusammenhang sowieso für Blödsinn halte. Von Bedeutung ist einzig und alleine, ob Seitenairbags bei deinem Baujahr vorgeschrieben sind oder nicht. Davon habe ich allerdings keine Ahnung.

Die alten Sitze werden ja auch nicht ausgetragen, obwohl sie nachher nicht mehr da sind.....
Baust du einen anderen Motor ein, wird nur der neue eingetragen. Hast du dann 2, den Serienmotor und den neuen??

.
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#13
Ich habe bei mir König Sitze verbaut, klappbare Sportsitze. Die Laufschienen waren direkt beim Kauf dabei. Die Konsolen musste ich extra bestellen, leider musste ich diese trotz identischer Aufnahmepunkte der alten Konsolen eintragen lassen. Die Sitze allein hätte ich nicht eintragen müssen, da wohl bei klappbaren Sportsitzen eine ABE standardmäßig dabei ist. Hab es aber dann in einem Rutsch mitgemacht. Generell hat sich das mein TÜV nicht wirklich genau angeschaut und einfach eingetragen. Habe aber auch nicht das Problem mit Seitenairbags.

Bedenke aber, dass beim Einbau durch die Konsolen die Sitze höher kommen als vorher. War zumindest bei mir der Fall, also erstmal Vorsicht mit dem Köpfchen! =)
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