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towing a-frame
#1
ich spiele seit längerem mit dem gedanken mit eine englische "abschleppstange" zuzulegen.
da ich ja beim abschleppdienst arbeite, fahre ich öfters fahrzeuge in der brille und weiß, dass sie im grunde nur für den nothilfegedanken zulässig sind.
leider kenne ich den rechtlichen hintergrund bei so einem teil nicht.

nun würde ich gerne mal eure meinungen zu dem thema hören

hier der link zu einem shop in uk
http://www.easy-tow.co.uk/products.htm

bei ebay.co.uk habe ich die teile neu für ca 120gbp zzg 25gbp gesehen
also wäre man auch etwa 180 euro für so etwas los
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#2
Wenn im hinteren Fahrzeug jemand sitzt und dieses Fahrzeug defekt ist, kanns
du es mit diesem Teil abschleppen. Ein seil wäre trotzdem einfacher zu Transportieren.
Wenn hinten niemand sitzt brauchst du den entsprechenden Führerschein, da du
theoretisch einen Zug hast. Dann sind auch so Sachen wie Gebremste Anhängelast,
usw.. zu beachten.
Dann muß das Teil aber auch (wie beim Anhänger) eine Bauartgenehmigung haben.

Wäre mir zu viel aufwand.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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Es bedanken sich: mkay1985
#3
In Amiland sehr verbreitet und scheinbar zulässig.
So wird bei einem Umzug oft das Auto mitgenommen.
Hausstand im großen U-Haul Truck, das Auto hängt hinten dran.

Ich würde es nicht machen, habe schon mal Lehrgeld gezahlt.
Bußgeld wegen ungenehmigten Schleppens, Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein.
Abschleppen ist nämlich nicht Schleppen und umgekehrt.
Wikipedia schrieb:Für das Schleppen (in Deutschland) ist eine sogenannte „Schleppgenehmigung“ zwingend erforderlich. Diese wird in der Regel von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt. An Abschleppunternehmen werden jährlich gültige Pauschalgenehmigungen ausgestellt, die meistens nur für ein Bundesland gültig sind. Privatpersonen oder andere die einen Schleppvorgang ausführen wollen, erhalten eine Einzelgenehmigung. In dieser sind in der Regel der genaue Tag, die Uhrzeit und die Strecke vermerkt, in welcher der Schleppvorgang durchgeführt werden darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Regelfall (BKat-OWi) mit 25 € verwarnt und kann im Schadensfall zum Verlust des Kaskoschutzes führen bzw. zu Regress im Haftpflicht-Versicherungsfall.
Ich habe unterm Strich Glück gehabt. Neben unendlicher Fahrerei (musste das Auto stehen lassen) und Schreiberei mit der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 100DM und keine Punkte eingestellt.
Dabei ging es aber um Fahren ohne Führerschein, der Schleppende braucht einen LKW Führerschein.
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#4
ok, habe mir leider so etwas bereits gedacht.
die andere seite ist die geschichte, falls es als anhänger gezählt werden sollte.
ungebremst max. 750kg - da ist jeder smart drüber
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#5
Da würde ich mich mal ganz genau informieren!

Ich habe mit einer Freundin ein Auto abgeschleppt.
Da er nicht ansprang und daher die Bremsen nicht "wie gewohnt" funktionierten
haben wir eine Abschleppstange benutzt.
Bei der Werkstatt angekommen fragte man uns, ob wir denn einen Anhänger-Führerschein hätten :O
öh nö wieso? Anscheinend benötigt man für solche Aktionen solch einen Führerschein.

Wer weiß ob es wirklich stimmt und was es in unserer "Lieblings-Bürokratie" noch so für Pflichten und Vorschriften gibt Wink
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#6
Gilt nicht bei Abschleppen.
Beim Schleppen auf jeden Fall, siehe Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein.
Und mit so einem Gerät und dazu ohne zweiten Fahrer kommt man da schnell in Argumentationsschwierigkeiten.
Stichwort. Im gezeigten Fall wirst du schnell die Anhängelast für ungebremste Anhänger überschreiten.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#7
also wird es wohl doch bei der fixen idee bleiben.
auch wenn es mich reizen würde, aber das risiko wird doch zu hoch sein
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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