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Erster Twingo und totaler Reinfall....
#16
Nein, Renault in Deutschland, noch billiger http://www.twingotuningforum.de/thread-23834.html
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#17
(14.11.2012, 16:28)Tw-ingo-Luder schrieb: Hi,
zu deinem Felgenproblem lies Dir hier http://www.twingotuningforum.de/thread-2...age-2.html mal den Beitrag 23 von mir durch.
Zum Schlüssel kann ich Dir nur sagen, dass die mir bei Renault sagten, dass ich für einen Zweitschlüssel incl. Codierung mit 160 - 180 € rechnen müsse.

Gruß
die Uschi

Hey,

jupp gelesen ich habe und für sehr informativ befunden dein Beitrag wurde....XD ojee doofe star warsEmbarassed

Ne alles klar, ich werds dann mal beim hiesigen Tüv probieren. Danke nochmal für deine Info.
Was den Schlüssel betrifft wundere ich mich sowieso das ihr alle von nem Zweitschlüssel redet, also ich hab nur einen....Embarassedhmmm, ok doofe Verkäufer ......ohne WorteEmbarassed

Naja ich werd sehen was passiert,
Danke für die Unterstützung und Grüsse an den Rest
LG Mike

Danke für die Schlüsselinfo Broadcast..........astreine Idee



LG Mike
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#18
Hallo Leute,


sorry das ihr so lange nix gehört habt von mir, aber der Kampf wegen dem Auto ist wirklich jenseits von Gut und Böse.

Momentaner Fakt: Verkäufer reagiert nicht mehr auf die Anschreiben meines Anwalts. Verkäufer hat sich nur einmal über seinen Anwalt geäußert beim 1. Schreiben meines Anwalts, demzufolge sieht er nicht ein irgendwas zu bezahlen, geschweige denn das Fahrzeug zurückzunehmen. Die letzten 4 Anschreiben mit 2 Fristsetzungen blieben erfolglos und auch unbeantwortet!!

Sooo, also laut meines Anwalt habe ich nur noch die Möglichkeit mein Recht einzuklagen, wobei vorher noch zu prüfen ist, ob sich der Rechtsstreit für das Gericht lohnt bzw. ob das ganze nicht den Wert der eigentlichen Sache übersteigt..( wird von einem Gutachter geprüft, den ich erstmal bezahlen muß ) , dieses Geld kann ich mir ja über die Klage dann zurückholen...Shocked , weiterhin muss ich, so der Anwalt, bei erfolgreicher Klage dem Verkäufer nach Rückgabe des Fahrzeugs eine KILOMETERPAUSCHALE von aktuell 0,30€ / Km bezahlen, da ich das Auto ja zur Arbeit benutzt habe und sich somit der Wert des Fahrzeugs vermindert hat!!!! Sorry, aber da pack ich mir doch an den Kopf, was ist das eigentlich für eine Rechtssprechung hier in Deutschland, da fang ich doch an zu kotzen...............MadMadMad

Im Endeffekt heißt das , ich gebe dann das Auto zurück, der winkt mir fröhlich zu und sagt dankeschön zu mir , weil er das Auto zurück hat + meine Kohle von 1.000€ und wahrscheinlich darf ich dann noch drauf zahlen, weil ich ja immerhin bis jetzt fast 4.500 Km mit dem Twingo gefahren bin, also da fällt mir echt nichts mehr zu ein........Crying or Very sad Aber ich habe noch die Möglichkeit das ganze nun auf sich beruhen zu lassen und diese linke Nummer unter ERFAHRUNG abzuhaken. Ich soll mir das ein paar Tage durch den Kopf gehen lassen und dann bescheid geben sagt mein Anwalt!!

OHNE WORTE..........ExclamationExclamation

So wie die Dinge im Moment liegen, werde ich wahrscheinlich besser versuchen , den Twingo aus eigener Kraft wieder flott zu machen und über den Tüv zu schieben, mir fehlen wie gesagt noch einige Teile dazu, vielleicht könntet ihr mich ein wenig unterstützen was die Ersatzteilbeschaffung betrifft, vielleicht habt ihr noch Teile zum Verkauf oder kennt noch Leute die evtl. was abzugeben haben, wäre schön wenn´s da was gäbe....Rolling EyesRolling Eyes

Beste Grüße an alle
Mike
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#19
So etwas ist misst. Kenne ich leider nur zu gut von meinem skyline.
Ich würde dir auch raten, den selber wieder flott zu machen. Und erkundige dich noch einmal wegen der km pauschale. Kommt mir etwas seltsam vor. Der wert von nem twingo mit einem gewissen alter und einer gewissen laufleistung verfällt wegen 4500km nicht so schnell.
Als alternative könnte dein anwalt doch auch versuchen, die reparaturkosten der mängel mit dem kaufpreis gegen zu rechnen.
Wobei die nicht eingetragenen teile nicht dazu zählen, weil da war ja bekannt, dass sie nicht eingetragen sind
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#20
Einfach abhaken. Spart vor allem Nerven, und die sind letztendlich unbezahlbar. Das mit der hohen KM Pauschale ist schon richtig so. Versuch doch mal für das Geld über den Zeitraum ein Auto zu mieten.
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#21
Ist aber leider wahr mit der Pauschale, hab da ja genau nachgehakt. Der Wertverlust ist angeblich deswegen so hoch, weil der Wagen schon älter als 10 Jahre ist und einen aktuellen Km-Stand von 175.600 km aufweist. Die alternative Gegenrechnung wurde ja vorgeschlagen im allerersten Schreiben meines Anwalts, darin hatte ich ja angeboten , er soll mir die Schadensdifferenz von 350,- € für die Vorderachse geben, dann gebe ich mich somit zufrieden und er wäre aus allem raus. Das wäre dann der Kauf eines neuen Achsträgers für 220,-€ + 80,-€ für verzinken und pulverbeschichten bzw. Lackieren und 50,-€ der Einbau. Wurde ja leider verneint!! Er zahlt gar nichts und das Auto nimmt er auch nicht zurück.

Also ich bin mittlerweile der felsenfesten Überzeugung, das der Typ GENAU wusste was er da macht und sowas hat er auch mit Sicherheit nicht zum ersten Mal abgezogen, das zeigt mir schon sein Verhalten bei Vorlage von 2 Alternativen!!
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#22
Nur leider muss man es ihm nachweisen. Und das ist nicht gerade leicht
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#23
(25.02.2013, 21:13)explizite_lyrik schrieb: Sooo, also laut meines Anwalt habe ich nur noch die Möglichkeit mein Recht einzuklagen, wobei vorher noch zu prüfen ist, ob sich der Rechtsstreit für das Gericht lohnt bzw. ob das ganze nicht den Wert der eigentlichen Sache übersteigt..( wird von einem Gutachter geprüft, den ich erstmal bezahlen muß ) , dieses Geld kann ich mir ja über die Klage dann zurückholen...Shocked , weiterhin muss ich, so der Anwalt, bei erfolgreicher Klage dem Verkäufer nach Rückgabe des Fahrzeugs eine KILOMETERPAUSCHALE von aktuell 0,30€ / Km bezahlen,

1. Eine Klage bemisst sich nicht danach, ob es sich für das Gericht lohnt, nur das, was du willst ist entscheidend.
2. Die 30 ct/km als Pauschale halte ich für ein Gerücht, das wären bei gefahrenen 4500 km 1.500 Euro. Allenfalls kann der Verkäufer bei einer erfolgreichen Klage deinerseits evtl. einen Wertverlust geltend machen, der aber beim Alter des Fahrzeugs eher gering ausfallen dürfte.
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)


https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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#24
sehe ich genauso wie twingotrilogologe
30cent wären unverhältnismäßig
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#25
(27.02.2013, 08:30)explizite_lyrik schrieb: Also ich bin mittlerweile der felsenfesten Überzeugung, das der Typ GENAU wusste was er da macht und sowas hat er auch mit Sicherheit nicht zum ersten Mal abgezogen, das zeigt mir schon sein Verhalten bei Vorlage von 2 Alternativen!!

Ganz ehrlich: Wenn ich ein altes Auto verkaufe mit über 170.000km, das einen Unfall hinter sich hat - das alles auch irgendwo erwähne - du dir den Wagen anschaust und für Gut befindest, dann würde ich ebenfalls das Auto weder zurücknehmen, noch auf deinen Vorschlag eingehen.

Ich habe auch vor den Fahrschemel bei unserem Twingo mit Fluid Film zu konservieren, das ist dann auch eine Pampe, "die nicht mal richtig trocken ist". Vermutlich würde ich das beim Verkauf auch für nicht erwähnenswert erachten.

Solche Leute, die eine alte Kiste für einen Witzpreis kaufen und ein tiptop Auto erwarten sind überhaupt der Grund, warum ich zum Twingo gekommen bin. Ich wollte einer lieben Person den Verkauf an so jemanden nämlich ersparen. Wink Sie hielt ihren Twingo (Bj. 2000, 90.000km,alles elektrisch, Servo und Klima, 1500 EUR) auch für gut und mängelfrei - also schlimmer noch als dein Verkäufer. In nicht einmal 10.000 km musste ich die Bremse vorne erneuern (Bremssattel fest), die Domlager, einen Kühlmitteltemperatursensor reinigen, einen Achsschenkel tauschen, die Antriebswelle fahrerseite tauschen und *tadaa* vielleicht den Fahrschemel, wenn der nicht zu retten ist und wer weiß, was mit dem Getriebe ist durch den Ölverlust über die Antriebswelle. Außerdem tut die Klima seit letztem Sommer nicht mehr. Vermutlich hätte irgendein Käufer ihr die Karre auch wieder hingestellt oder versucht noch Geld rauszuschlagen.

Da man solche Geschichten ja auch immer häufiger im Inet liest ist für mich klar: Never ever werde ich jemals ein Auto an eine Privatperson verkaufen. Wenn wir mal irgendwann keine Lust mehr auf den Twingo haben, dann wandert der auf den Schrott oder wird beim Händler eingetauscht. Für die paar 100 EUR, die ich beim Verkauf erziele, tue ich mir so einen Stress nicht an. Da freue ich mich lieber, wenn ich hier lese "auf dem Schrott gefunden, top Twingo, fast Vollausstattung mit 120.000km auf dem Tacho - warum schmeisst jemand sowas weg?". Twisted Evil
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#26
ZZTwingo1 
(27.02.2013, 22:29)D4F schrieb:
(27.02.2013, 08:30)explizite_lyrik schrieb: Also ich bin mittlerweile der felsenfesten Überzeugung, das der Typ GENAU wusste was er da macht und sowas hat er auch mit Sicherheit nicht zum ersten Mal abgezogen, das zeigt mir schon sein Verhalten bei Vorlage von 2 Alternativen!!

Ganz ehrlich: Wenn ich ein altes Auto verkaufe mit über 170.000km, das einen Unfall hinter sich hat - das alles auch irgendwo erwähne - du dir den Wagen anschaust und für Gut befindest, dann würde ich ebenfalls das Auto weder zurücknehmen, noch auf deinen Vorschlag eingehen.

Ich habe auch vor den Fahrschemel bei unserem Twingo mit Fluid Film zu konservieren, das ist dann auch eine Pampe, "die nicht mal richtig trocken ist". Vermutlich würde ich das beim Verkauf auch für nicht erwähnenswert erachten.

Solche Leute, die eine alte Kiste für einen Witzpreis kaufen und ein tiptop Auto erwarten sind überhaupt der Grund, warum ich zum Twingo gekommen bin. Ich wollte einer lieben Person den Verkauf an so jemanden nämlich ersparen. Wink Sie hielt ihren Twingo (Bj. 2000, 90.000km,alles elektrisch, Servo und Klima, 1500 EUR) auch für gut und mängelfrei - also schlimmer noch als dein Verkäufer. In nicht einmal 10.000 km musste ich die Bremse vorne erneuern (Bremssattel fest), die Domlager, einen Kühlmitteltemperatursensor reinigen, einen Achsschenkel tauschen, die Antriebswelle fahrerseite tauschen und *tadaa* vielleicht den Fahrschemel, wenn der nicht zu retten ist und wer weiß, was mit dem Getriebe ist durch den Ölverlust über die Antriebswelle. Außerdem tut die Klima seit letztem Sommer nicht mehr. Vermutlich hätte irgendein Käufer ihr die Karre auch wieder hingestellt oder versucht noch Geld rauszuschlagen.

Da man solche Geschichten ja auch immer häufiger im Inet liest ist für mich klar: Never ever werde ich jemals ein Auto an eine Privatperson verkaufen. Wenn wir mal irgendwann keine Lust mehr auf den Twingo haben, dann wandert der auf den Schrott oder wird beim Händler eingetauscht. Für die paar 100 EUR, die ich beim Verkauf erziele, tue ich mir so einen Stress nicht an. Da freue ich mich lieber, wenn ich hier lese "auf dem Schrott gefunden, top Twingo, fast Vollausstattung mit 120.000km auf dem Tacho - warum schmeisst jemand sowas weg?". Twisted Evil

Auch mal ganz ehrlich, es mag alles irgendwo Hand und Fuß haben was du hier schreibst, aber ist dir vielleicht mal in den Sinn gekommen das es Bezeichnungen gibt wie zb. Versteckte Mängel?? Wir haben nicht umsonst in Deutschland eine Gebrauchtwagengarantie von 1 Jahr , die ab einem Verkaufswert von 1.000€ auch für PRIVATLEUTE gilt , sofern ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Ob alte Kiste hin oder Her, Laufleistung , Unfallvorschaden usw.... das berechtigt die Leute noch lange nicht zum Betrug!!!!

Wenn Mängel an einem KFZ vorhanden sind das man verkaufen will, ist man vom Gesetz her verpflichtet alle Mängel Kund zu tun, ansonsten macht man sich strafbar, so einfach ist das. Dafür gibt es Kaufverträge. Das einge Menschen es damit nicht so genau nehmen ist mir hinreichend bekannt, dann müssen sich diejenigen aber auch nicht wundern, daß ein Käufer dann doch mal die Eier in der Hose hat und dagegen vorgeht. Wenn ich über alles informiert gewesen wäre , dann hätt ich die Kiste auch nicht gekauft. Was heißt hier außerdem Witzpreis, 1000,-€ sind für mich ne Menge Geld. Scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein, sonst würdest du hier nicht so ein Kommentar abgeben. Sorry, aber ich bin meinem Geld nicht böse und muss es auch nicht mit beiden Händen zum Fenster rauswerfen nur für ein Auto!!!!

(27.02.2013, 19:08)twingotrilogologe schrieb:
(25.02.2013, 21:13)explizite_lyrik schrieb: Sooo, also laut meines Anwalt habe ich nur noch die Möglichkeit mein Recht einzuklagen, wobei vorher noch zu prüfen ist, ob sich der Rechtsstreit für das Gericht lohnt bzw. ob das ganze nicht den Wert der eigentlichen Sache übersteigt..( wird von einem Gutachter geprüft, den ich erstmal bezahlen muß ) , dieses Geld kann ich mir ja über die Klage dann zurückholen...Shocked , weiterhin muss ich, so der Anwalt, bei erfolgreicher Klage dem Verkäufer nach Rückgabe des Fahrzeugs eine KILOMETERPAUSCHALE von aktuell 0,30€ / Km bezahlen,

1. Eine Klage bemisst sich nicht danach, ob es sich für das Gericht lohnt, nur das, was du willst ist entscheidend.
2. Die 30 ct/km als Pauschale halte ich für ein Gerücht, das wären bei gefahrenen 4500 km 1.500 Euro. Allenfalls kann der Verkäufer bei einer erfolgreichen Klage deinerseits evtl. einen Wertverlust geltend machen, der aber beim Alter des Fahrzeugs eher gering ausfallen dürfte.

Ist leider kein Gerücht, pure Tatsache es werden 0,30 € Kilometerpauschale fällig. Ansonsten hätte ich mit dem Auto gar nicht fahren dürfen, soll heißen stehen lassen bis der Sachverhalt geklärt ist. Wusste ich vorher auch nicht.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behaltenVery HappyVery Happy
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