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Frage zu Heckcleanung
#1
Muss man da eigentlich die3. Bremsleuchte dran lassen oder nicht?
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#2
Jap musst Du
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#3
nicht Unbedingt

wenn du beispielsweise eine neuen Hecklappe Montierst die keine dritte Bremsleuchte hat wird dich auch Niemand dannach fragen
da sie nicht in den Papieren Verzeichnet ist
ich selbst habe eine drinn und auch eine im Heckspoiler,nur die in der Klappe abgeklemmt..keine Probleme
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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#4
(01.07.2011, 19:37)Rowdy schrieb: nicht Unbedingt

wenn du beispielsweise eine neuen Hecklappe Montierst die keine dritte Bremsleuchte hat wird dich auch Niemand dannach fragen
da sie nicht in den Papieren Verzeichnet ist
ich selbst habe eine drinn und auch eine im Heckspoiler,nur die in der Klappe abgeklemmt..keine Probleme


In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R4Cool über eine dritte Bremsleuchte verfügen.


Und wenn er dann mal bei der HU an einen ausgeschlafenen prüfer gerät,der sich mal das Erstzulassungsdatum ansieht und sich dann erinnert das sein Twingo eine haben muss weil der nach 1998 gebaut wurde, kann das schon ausreichen,das die Plakette verweigert wird,weil sein Twingo ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist wenn er die nachträglich entfernt.

mal ne frage:Ist die Bremsleuchte im Spoiler an der Stelle wo normalerweise die orginale dritte sitz?
Ich habs mal bei nem renault 19 erlebt das der nen Heckspoiler dran hatte wo eine dritte Bremsleuchte integriert war und noch eine oben in der Heckscheibe.
Da hatte der Prüfer gesagt das 4 Bremsleuchten(Links/rechts/mitte/oben) in dieser Paarung nicht zugelassen wären.Also entweder die Vom Spoiler entfernen oder die aus der Heckscheibe.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
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#5
Falsch !!!!!
Zitat StVZO:
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R4Cool über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
Das sieht der Tüv anhand der Nummer der EG Typengenehmigung sofort ob eine vorhanden war.
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#6
Zitat:Das sieht der Tüv anhand der Nummer der EG Typengenehmigung sofort ob eine vorhanden war.

und da schaut kein Prüfer rein der Werkstätten besucht ,ich weiß wovon ich da rede

@Pit
lass sie besser drinne ..oder eine in led Technik einbauen die sehen ganz gut aus

Aber ;
wenn ich einen 99er Twingo Fahre und mit´r der deckel zerstört wird ( durch Unfall)
und ich einen 96er in gleicher farbe auf dem Schrott Besorge und drann baue
wer will mich dann Verklagen weil die Funtzel fehlt....?

Schonwieder so eine Diskusion der legalität
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#7
Stell dir vor Du baust nen Unfall und Deine Betriebserlaubniss ist erloschen wer zahlt den Schaden vom Gegner????
Deine Versicherung mit Sicherheit net.
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#8
(01.07.2011, 23:27)Rowdy schrieb:
Zitat:Das sieht der Tüv anhand der Nummer der EG Typengenehmigung sofort ob eine vorhanden war.

und da schaut kein Prüfer rein der Werkstätten besucht ,ich weiß wovon ich da rede

@Pit
lass sie besser drinne ..oder eine in led Technik einbauen die sehen ganz gut aus

Aber ;
wenn ich einen 99er Twingo Fahre und mit´r der deckel zerstört wird ( durch Unfall)
und ich einen 96er in gleicher farbe auf dem Schrott Besorge und drann baue
wer will mich dann Verklagen weil die Funtzel fehlt....?

Schonwieder so eine Diskusion der legalität

Er fragte ja auch ob er sie haben muss.und rechtlich sieht die sachlage nun mal so aus das er eine dritte bremsleuchte haben muss.ohne wenn und aber,hätte,könnte,vielleicht oder so wahr Gott will.
Und ich find es besser man sagt jemanden unmissverständlich das es nicht legal ist und hofft das er den Rat annimmt.
Ich denke mal das (egal wie hoch die Wahrscheinlichkeit auch ist),wenn er wirklich mal kontrolliert wird und es auffällt das die bremsleuchte nicht da ist.wenn er nen ganz korrekten Polizisten erwischt der ihm aufgrund der erloschenen betriebserlaubnis den Wagen an Ort und Stelle stilllegt, wird es ihn kaum nützen wenn er dann z.b. anfängt:im Forum haben se aber gesagt mach doch.oder ist nicht schlimm.oder ja sieht cool aus!
Was er im Endeffekt draus macht ist seine Sache.
Giftzwerg und ich haben ihn nur seine Frage ordentlich beantwortet.
Und ich persönlich würde mich mehr freuen wenn ich je Frage hab und man sie mir korrekt beantwortet,so das ich auf der sicheren Seite bin.
Desweiteren sollte es keine disskussion um Legalität sein.sondern wie schon oben beschrieben ne ordentliche Antwort auf seine frage.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
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#9
Zitat:Giftzwerg und ich haben ihn nur seine Frage ordentlich beantwortet.

das Bestreitet ja auch keiner Wink
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#10
(02.07.2011, 05:34)Giftzwerg schrieb: Stell dir vor Du baust nen Unfall und Deine Betriebserlaubniss ist erloschen wer zahlt den Schaden vom Gegner????
Deine Versicherung mit Sicherheit net.

mit sicherheit schon nur die versicherung holt sich das geld von dir wieder
was kann der u-gegner dafür wenn du sch****e baust
Gibt es ein Leben nach dem Tod:
berühr mein Bike und Du erlebst es
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#11
habe da mal was gefunden

Nach STVZO §53.2 müssen 2 Bremsleuchten vorhanden sein.
http://norm.bverwg.de/jur.php?stvzo (53)

schlagt euch drum
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#12
Was hat das damit zu tun wenn serienmässitg ne dritte da ist muss sie bleiben oder Du lässt sie austragen frag beim Tüv nach.

Bremsleuchte
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#13
Ach ihr verwirrt mich bloß xD ich frag mal nach beim TÜV aber trotzdem danke.!!
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#14
sehe ich genau so Pit
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#15
haben unsere auch gecleant, und dafür keinen ersatz verbaut.
da wir das bauhjahr 96 haben ist die nicht unbedingt an allen fahrezeugen des jahrgangs dran und deshalb ists uns erstmal egal.
das heck wird auch noch eingetragen (versprochen, in komination mit allem anderenSmile ), nur ob die ausgetragen wird (oder ob das überhaupt möglich ist) weiß ich jetzt nicht.
wollte damit nur sagen, dass du dich in einer grauzone bewegst. frag einfach mal beim tüv nach, dann haste gewissheit.
denke aber mal, dass die sagen, dass man die nicht ersatzlos streichen darf, da die mit leuchten allgemein immer sehr pingelig sind!!
Da unser aber nunmal vor der gesetzlichen änderung gebaut wurde, konnte er eine 3. bremsleuchte haben, musste aber nicht...
renault war, was sicherheit betrifft, immer ein wenig vor der zeit...
[Bild: widget_16.png]
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