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Eine Espacelippe muss genau so eingetragen werden wie eine GFK-Front.
Da es kein Teil ist, was Original am twingo verbaut wurde.
Es ist egal vom welchen Hersteller das Teil ist, es ist eine Bauartveränderung.
Wird diese nicht eingetragen erlischt die BE des Autos und mit ihr der Versucherungsschutz.
Das ist das Risiko nicht wert.
@GoldenCrox: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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mit der lippe würde ich direkt mit nem prüfer absprechen. meine haben keine eintragung verlangt, da flexibles material, was schon im strassenverkehr bei anderen fahrzeugen zugelassen ist.
meine r5 front am rapid musste ich ja auch nicht eintragen lassen, da original renaultteile...

Die Finger, die Sie zum wählen benutzen, sind zu fett. Um eine spezielle Wählvorrichtung zu bekommen, drücken Sie jetzt mit der ganzen Handfläche auf die Tastatur.
www.heide-twingos.de <-- was sonst?
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Der TÜV Prüfer meinte, das ich die Lippe eintragen lassen muss.
Er hat gesagt, das die Versicherung damit argumentiert, das durch die Lippe der Fahrtwind zur kühlung der Bremse verringert wird, somit weniger Bremswirkung vorhanden ist und er Bremsweg unnötig verlängert wird/der Unfall hätte vermieden werden können.
Das ist natürlich schwachsinn, aber Versicherungen argumentieren so und tun alles um nicht zahlen zu müssen.
liebe grüße Chrissy
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(10.06.2011, 14:50)Geli-G. schrieb: deswegen: jeweiligen prüfer fragen. zwei autos, zwei prüfer, zwei meinungen 
ich möchte das ganze nochmal etwas verschärfen 1 Auto 2 Prüfer 2 Meinungen.
es gibt unter den TÜV Prüfern selbst welche die wollen für einen ABE Endtopf, der an einem Serien twingo gefahren wird noch einmal alle Gutachten(Staudruck, schall, ....) vorgezeigt bekommen
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