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Nebel alsTFL nein LED TFL anstatt Nebel ja
#1
Noch mal Ich,

habe ich das richtig verstanden ich darf nicht meine Nebelscheinwerfer zu TFL um klemmen aber ich darf LED TFL anstatt der Nebelscheinwerfer einbauen.

Gruß Jörg
Gruß Jörg

Klein aber MEIN! Wink
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#2
Also ich hab mich mit der netten Polizei unterhalten und die meinte zu mir, wenn ich die Nebelscheinwerfer ohne Standlicht zum Leuchten annimiere, sind sie Tagfahrlicht und somit nicht strafbar.

=> Also Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzbar!
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#3
Aber TFL muss aufm Glas diese ECE-R87 Kennung drauf haben, um legal zu sein, oder wie auch immer das heisst.
Und dieses R-Ding hast du auf dem Glas der NSW ganz sicher nicht drauf.
Oder bin ich nun total falsch?
Grüsse aus der Schweiz

Davide

1x Renault Twingo 1 Ph3 (D4F - JG 2001)
1x Renault Twingo 2 Ph1 GT (D4FK - JG 2009)
1x Honda CBR 600 RR (PC40 - JG 2007)
1x Yamaha RD 350 LC2 (31K - JG 1983)
1x Yamaha WR 450 F (5TJ2 - JG 2003)
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#4
also R87 muss bei TFL draufstehen und nur dann sind sie zugelassen als TFL
E13 steht bei Nebelscheinwerfer drauf

Nebelscheinwerfer darfst du nur bei Nebel einschalten und nicht als TFL nutzen!

wen deine TFL über ein Steuerteil betrieben werden welches die Leistung um ca.50% reduziert wen du das Abblendlicht einschaltest dann darfst du sie auch nachts betreiben.
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