02.11.2009, 17:28
(02.11.2009, 14:53)Sezercik68 schrieb:(02.11.2009, 10:22)-moortje- schrieb:(01.11.2009, 21:08)Sezercik68 schrieb: Das Beste ist ich brauche nicht das Standlicht ein zuschalten um die NSW zum leuchten zu bringen...geht auch so...
Was soll das bringen?
Bist du auch so einer, der mit NSW als Tagfahrlichtersatz fährt?
Es muss nichts bringen...ich fahre öfters mit Nsw wenn es draußen trocken ist und bei trockenem Wetter kann mir keiner erzählen das man mit NSW blendet!!! Wenn es nass ist auf den Straßen dann ist es klar das man blendet...
Verstehe trotzdem nicht, warum das so viele Autofahrer machen. Seh' ich jeden Tag aufs Neue...
Die Dinger heißen doch nicht umsonst Nebelscheinwerfer?!
StVO:
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.
Naja...