02.03.2009, 22:17
Jup, siehe §52(1) StVZO... gibt nur noch eine Vorschrift zur Schaltung in Verbindung mit Abblendlicht wenn sich die Leuchten weiter als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt befinden.
Kleiner Tipp für alle die es genau wissen wollen: www.stvzo.de
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