30.01.2024, 20:11
Mein Twingo Bj. 1993 hat keinen geregelten Katalysator und ist damit nach der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV - der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet.
Eine grüne Plakette würde der Twingo nicht bekommen.
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 35. BImSchV mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
...
10.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
35. BImSchV - Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimsc...E000801310
Mit H Kennzeichen darf ich also mit dem Twingo in die Umweltzone fahren.
Eine grüne Plakette würde der Twingo nicht bekommen.
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 35. BImSchV mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
...
10.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
35. BImSchV - Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimsc...E000801310
Mit H Kennzeichen darf ich also mit dem Twingo in die Umweltzone fahren.
Allzeit gute Fahrt!