08.12.2018, 19:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2018, 19:31 von Broadcasttechniker.)
Das lasse ich so nicht komplett stehen.
Schrauben die bis an die Streckgrenze angezogen werden reißen eben nicht ab.
Schrauben die eine höhere Güte haben als die mitgelieferten oder in der Einbauanleitung erwähnten dürfen verwendet werden.
Das Modul ist erst nach einer halben Stunde stromlos wenn es am intelligenten Dauerplus angeschlossen ist.
Holt euch den Dauerplus NICHT von der Batterie sondern aus dem Sicherungskasten.
Das Durchführen durch die Feuerwand hat schon so manchen Kabelbaum gekostet. http://www.twingotuningforum.de/thread-1...pid8525241
Stützlast.
Im Hängerbetrieb unbedingt einzuhalten, übrigens auch auf die mindest Stützlast achten!
Stützlast.
Im Gepäckträgerbetrieb egal, auch wenn ihr es nicht glauben wollt.
Ihr seid aber dafür verantwortlich dass die Ladung sicher befestigt ist und niemanden gefährdet.
Wer konservativ ist bleibt bei den 25Kg, nur kann man dann noch nicht einmal ein Fahrrad auf den Träger packen, es sei denn es ist ein Carbon Renner.
Übrigens, ein Drahtesel schlägt nicht aus.
Der Twingo fährt sich auch mit 50Kg auf dem Haken sehr gutmütig.
Die älteren Twingos haben übrigens 50Kg Stützlast.
Schrauben die bis an die Streckgrenze angezogen werden reißen eben nicht ab.
Schrauben die eine höhere Güte haben als die mitgelieferten oder in der Einbauanleitung erwähnten dürfen verwendet werden.
Das Modul ist erst nach einer halben Stunde stromlos wenn es am intelligenten Dauerplus angeschlossen ist.
Holt euch den Dauerplus NICHT von der Batterie sondern aus dem Sicherungskasten.
Das Durchführen durch die Feuerwand hat schon so manchen Kabelbaum gekostet. http://www.twingotuningforum.de/thread-1...pid8525241
Stützlast.
Im Hängerbetrieb unbedingt einzuhalten, übrigens auch auf die mindest Stützlast achten!
Zitat:§ 44 Abs. 3 StVZO Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen.
Stützlast.
Im Gepäckträgerbetrieb egal, auch wenn ihr es nicht glauben wollt.
Ihr seid aber dafür verantwortlich dass die Ladung sicher befestigt ist und niemanden gefährdet.
Wer konservativ ist bleibt bei den 25Kg, nur kann man dann noch nicht einmal ein Fahrrad auf den Träger packen, es sei denn es ist ein Carbon Renner.
Übrigens, ein Drahtesel schlägt nicht aus.
Der Twingo fährt sich auch mit 50Kg auf dem Haken sehr gutmütig.
Die älteren Twingos haben übrigens 50Kg Stützlast.
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