20.10.2015, 17:07
Gab es die Diskussion vor ein paar Monaten nicht schon einmal?
So viel ich weiß muss die komplette Lichtanlage funktionieren. D.h. wenn Nebelscheinwerfer dran sind, müssen sie funktionieren - deren Funktion wurde in meinem Fall auch beim letzten Tüv-Termin überprüft. Es soll Menschen geben, die die Nebelscheinwerfer aufgrund dessen (temporär) ausbauen oder gar mit Tape überkleben, letzteres klingt zwar bekloppt - soll aber wohl auf Grundlage einer ECE-Regelung * anerkannt werden.
* R48 Kapitel 5.22 "Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."
Gruß
Patrick
So viel ich weiß muss die komplette Lichtanlage funktionieren. D.h. wenn Nebelscheinwerfer dran sind, müssen sie funktionieren - deren Funktion wurde in meinem Fall auch beim letzten Tüv-Termin überprüft. Es soll Menschen geben, die die Nebelscheinwerfer aufgrund dessen (temporär) ausbauen oder gar mit Tape überkleben, letzteres klingt zwar bekloppt - soll aber wohl auf Grundlage einer ECE-Regelung * anerkannt werden.
* R48 Kapitel 5.22 "Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."
Gruß
Patrick