31.08.2015, 08:14
So, heute hab ich meinen Kleinen wieder abgeholt.
€ 1.046,00 hat mich der Spass gekostet.
Rechnung liegt jetzt im Auto, grobe Auflistung was getauscht wurde:
Kühler
Schweinwerfer (Halterung war komplett weggebrochen)
Ausgleichsbehälter
Kühlflüssigkeit
Klimagas
Kleinzeugs
Arbeitszeit wurde mir gott sei dank recht günstig verrechnet. Auf Kühler und Scheinwerfer habe ich 5% und 15% bekommen.
Freitag habe ich auch mit dem Anwalt telefoniert.
Er meinte ich soll nachträglich noch eine Ankaufüberprüfung machen, falls noch andere Sachen auffällig wären.
Da das Fahrzeug von mir ab dem Kauf ca 450 km bewegt wurde und der Kühler etc. nicht so aussehen, als ob es von mir so eingbaut wurde bzw ich es so einbauen habe lassen, gibt es eine Möglichkeit (ich glaube "Irrtümlichkeitsparagraph") etwas zurück zu holen.
D.h. wenn ich gewusst hätte, dass so ein Pfusch verbaut wurde, hätte ich das Fahrzeug nicht, oder zu einem geringeren Preis gekauft.
Vor allem in der Verkaufsanzeige stand "Top Zustand" - diese habe ich gott sei dank ausgedruckt.
Und auch beim Probefahren hat der Verkäufer gemeint, dass das Auto sonst keine Mängel hat.
Aber das lass ich mal den Anwalt machen - Rechtschutz sei dank.
Wäre schon froh, wenn ich irgendwas zurückbekommen könnte. Wenn nicht wars halt - teures - Lehrgeld.
€ 1.046,00 hat mich der Spass gekostet.
Rechnung liegt jetzt im Auto, grobe Auflistung was getauscht wurde:
Kühler
Schweinwerfer (Halterung war komplett weggebrochen)
Ausgleichsbehälter
Kühlflüssigkeit
Klimagas
Kleinzeugs
Arbeitszeit wurde mir gott sei dank recht günstig verrechnet. Auf Kühler und Scheinwerfer habe ich 5% und 15% bekommen.
Freitag habe ich auch mit dem Anwalt telefoniert.
Er meinte ich soll nachträglich noch eine Ankaufüberprüfung machen, falls noch andere Sachen auffällig wären.
Da das Fahrzeug von mir ab dem Kauf ca 450 km bewegt wurde und der Kühler etc. nicht so aussehen, als ob es von mir so eingbaut wurde bzw ich es so einbauen habe lassen, gibt es eine Möglichkeit (ich glaube "Irrtümlichkeitsparagraph") etwas zurück zu holen.
D.h. wenn ich gewusst hätte, dass so ein Pfusch verbaut wurde, hätte ich das Fahrzeug nicht, oder zu einem geringeren Preis gekauft.
Vor allem in der Verkaufsanzeige stand "Top Zustand" - diese habe ich gott sei dank ausgedruckt.
Und auch beim Probefahren hat der Verkäufer gemeint, dass das Auto sonst keine Mängel hat.
Aber das lass ich mal den Anwalt machen - Rechtschutz sei dank.
Wäre schon froh, wenn ich irgendwas zurückbekommen könnte. Wenn nicht wars halt - teures - Lehrgeld.