04.10.2017, 16:25
Dann bin ich ja gesetzlich verpflichtet mein Grundstück einzuzäunen, wenn ich darauf filmen möchte. Mein Grundstück bleibt privat ob es offen ist oder nicht und jeder der es betritt, muss sich dessen bewusst sein. Solange ich nicht öffentlichen Raum oder fremdes Eigentum filme, sollte es im Sinne des Diebstahlschutzes erlaubt sein. In unserem Land gibt es kein Niemandsland, alles gehört immer irgendjemanden. Man hat ohne Erlaubnis auf fremden Grundstücken nichts zu suchen, das haben wir schon als Kinder gelernt ob das Gartentor nun auf ist oder nicht. Leider sind diese Grundregeln des Anstands, heute teilweise ohne Wert auch dank sinnfreier Gesetze.