08.01.2012, 14:59
(08.01.2012, 14:35)hudemcv schrieb: Die Fußraumbeleuchtung darf auch immer an sein, wenn:
- Sie die Insassen, speziell den Fahrer, nicht blendet, oder anderweitig in der Sicht einschränkt.
- Nicht aus dem Fahrzeug herausscheint!
Da dürfte kein Polizist was dazu zu sagen haben. Warum auch?
Sollte halt von außen nicht so wirken, als hättest du nen Baustrahler zwischen den Beinen
so sehe ich das auch ssolange nichts nach draußen scheint ist das vollkommen erlaubt!
Ich hatte mal bei ns im Media markt nach gefragt(sind was hifi und licht im auto angeht serh kompetent bei uns) und die haben gesagt man solle sich den strom vom zigarettten anzünder holen einfach die verkledung ab machen und an die kabel gehen:/ allerdings trau ich dem ganzen nicht und ein kumpel auf der arbeit hat jetzt gemeint ich solle einfach am sicherungskasten schauen ob ein anschluss nicht belegt ist und dan von dort den strom ziehen ? kann das stimmmen?
mfg