01.07.2012, 19:09
ich habe richtig gegoogelt und du liest nicht richtig auf der von die geposteten Seite.
Wenn ein Verbot für Druckgasbetrieben Fahrzeuge besteht, dann sind das LPG/Flüssiggas/Autogas Fahrzeuge.
CNG/Erdgas ist nicht betroffen, egal ob per Verordnung oder durch den Garagenbetreiber.
OFP TOPIC aus
Wenn der Opel das neue Auto ist würde ich da außen gar nichts dran tun, hat das Auto nicht nötig.
Aber ein vollwertiger Twingoersatz ist das nicht.
Wenn ein Verbot für Druckgasbetrieben Fahrzeuge besteht, dann sind das LPG/Flüssiggas/Autogas Fahrzeuge.
CNG/Erdgas ist nicht betroffen, egal ob per Verordnung oder durch den Garagenbetreiber.
OFP TOPIC aus
Wenn der Opel das neue Auto ist würde ich da außen gar nichts dran tun, hat das Auto nicht nötig.
Aber ein vollwertiger Twingoersatz ist das nicht.
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