25.04.2010, 18:45
*ot*
da steht ja " Fahrzeugspezifisches TÜV-Teilegutachten: keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig, lediglich die Änderung im Anbau muss nach StVZO § 19 Abs. 3 bestätigt werden
(z.B. von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation) "
das heißt dass ich die eintragen muss, bzw bedenklos eingetragen bekomme oder ?also nich eintragung sondern eher abgenommen.. so einzelabnahme mäßig..?! dieses "..lediglich die Änderung im Anbau muss nach StVZO § 19 Abs. 3 bestätigt werden..." irritiert mich ein wenig..
*ot off*
da steht ja " Fahrzeugspezifisches TÜV-Teilegutachten: keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig, lediglich die Änderung im Anbau muss nach StVZO § 19 Abs. 3 bestätigt werden
(z.B. von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation) "
das heißt dass ich die eintragen muss, bzw bedenklos eingetragen bekomme oder ?also nich eintragung sondern eher abgenommen.. so einzelabnahme mäßig..?! dieses "..lediglich die Änderung im Anbau muss nach StVZO § 19 Abs. 3 bestätigt werden..." irritiert mich ein wenig..
*ot off*
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