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175/50 R13 auf T-Line mit FK Gewindefahrwerk?
#13
Ich habe da mal ne simple Frage:

Ich habe mir das Fahrwerk FK RN 003 mit 60/40 eingebaut. In dem Teilegutachten was dabei ist, steht, dass es eine Eintragung nach §19.3 wäre, dies aber nur in Verwendung mit den Reifen 155/70 R13 auf 4,5 x 13 Felgen.

Weiter ist dann noch aufgeführt:

Abweichend von den oben aufgeführten Rad/Reifen-Kombinationen sind alle Rad/Reifen-Kombinationen zulässig, wenn deren Verwendung an unter Punkt I. (Renault Twingo C06) aufgeführten Fahrzeugen, mit serienmäßigen Fahrwerksteilen durch Gutachten nachgewiesen wird.

Hierbei muß aufgrund der Änderung des Endanschlages im Federbein un der geänderten Lage der Federteller die Freigängigkeit der Rad/Refen-Kombination nach §21 StVZO erneut begutachtet und ggf. durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden wie z.B. Umbördeln, Aufweiten des Radhauses oder Anbringen von Distanzschweiben mit eigenständigem Gutachten.

Im Fahrzeugschein sind die 7 x 13 mit 175/50/13 T-Lines eingetragen und dazu Federn von Fintec mit 35 mm Tieferlegung.

Ist es nun eine Entragung nach §19.3 oder nach §21???

Bin etwas verwirrt...
Black is beautiful
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RE: 175/50 R13 auf T-Line mit FK Gewindefahrwerk? - von happytwiggi - 14.06.2011, 13:01

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