23.02.2026, 17:21
Zum ersten Beitrag kann man ergänzen, dass in der angehängten PDF mit der ABE die Reifengrößen 155/65 R14 und auch 165/60 R14 aufgeführt sind.
Die Größe 165/60 R14 ist allerdings nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Wegen der Formulierung in der ABE
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendugng einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen."
muss auch die nicht in den Papieren aufgeführte Reifengröße 165/60 R14 nicht in den Papieren eingetragen werden.
Es muss nichts berichtigt werden. Das Mitführen der ABE reicht aus.
Die Größe 165/60 R14 ist allerdings nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Wegen der Formulierung in der ABE
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendugng einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen."
muss auch die nicht in den Papieren aufgeführte Reifengröße 165/60 R14 nicht in den Papieren eingetragen werden.
Es muss nichts berichtigt werden. Das Mitführen der ABE reicht aus.


