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Klimananlage defekt - Gewährleistung
#19
Verstehe ich nicht. Das wäre ja ein Freibrief, ein Blankocheck für den Verkäufer, der das Auto einfach nicht richtig kontrolliert. Er kann sich immer darauf berufen, dass er den Defekt nicht kannte. So ist das Gesetz nicht gedacht. Sondern zum Schutz der Verbraucher
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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RE: Klimananlage defekt - Gewährleistung - von Nicky - 11.07.2025, 22:59

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