08.07.2025, 08:18
Also ich sehe das kritisch siehe Zitat BGB $434:
Der Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte!
Aber Du hast ja eh einen Anwalt- dann viel Erfolg- das wird ein zäher Streit
Der Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte!
Aber Du hast ja eh einen Anwalt- dann viel Erfolg- das wird ein zäher Streit