07.07.2025, 19:58
Hallo,
wir haben uns heute von einem Anwalt im Rahmen der Rechtsschutzversicherung beraten lassen.
Die Rechtslage hat sich geändert, was hier für User vielleicht eine interessante Info sein könnte.
Seit 1.1.2022 gilt ein neues Verbrauchsgüterrecht, was mir nicht bekannt war.
Seitdem muss ein Händler eine Gewährleistung von einem Jahr geben, in dem es keine Beweilastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers mehr gibt. Der Verkäufer müsste demnach beweisen, dass der Defekt nicht schon vor dem Kauf vorhanden war, was er nicht kann. Davor galt das nur für ein halbes Jahr. Im zweiten Halbjahr musste der Käufer beweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war, was er auch nicht kann. Die Verbraucherrechte wurden gestärkt, u. der Zeitraum ohne Beweislastumkehr verdoppelt (§ 477 BGB, Verbrauchsgüterkauf § 474-479 BGB).
Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, die gesamte Klimaanlage im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren. Eine Teilreparatur sei gesetzlich nicht vorgesehen, also Kompressor u. Kondensator, der ersetzt werden muss. Es komme oft vor, so der Anwalt, dass Käufer einen Defekt an der Klimaanlage erst später feststellen, weil man sie nicht oft benutzt. Es sei kein Problem, das rechtlich durchzusetzen.
Die erste Auskunft des Verkäufers, dass die Gewährleistung nur Motor u. Getriebe betrifft, war falsch. Als ich das belegt habe, hat er nachgegeben u. erklärte sich dazu bereit, den Kompressor zu reparieren, aber nicht den Kondensator zu ersetzen, was viel teurer sein wird. Auch das entspricht nicht geltendem Recht. Wir zahlen doch viele Hundert Euro für die Reparatur, wenn das durch die Gewährleistung abgedeckt ist. Wir haben die Klimaanlage gar nicht verwendet.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 477 Beweislastumkehr
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
LG
Nicky
wir haben uns heute von einem Anwalt im Rahmen der Rechtsschutzversicherung beraten lassen.
Die Rechtslage hat sich geändert, was hier für User vielleicht eine interessante Info sein könnte.
Seit 1.1.2022 gilt ein neues Verbrauchsgüterrecht, was mir nicht bekannt war.
Seitdem muss ein Händler eine Gewährleistung von einem Jahr geben, in dem es keine Beweilastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers mehr gibt. Der Verkäufer müsste demnach beweisen, dass der Defekt nicht schon vor dem Kauf vorhanden war, was er nicht kann. Davor galt das nur für ein halbes Jahr. Im zweiten Halbjahr musste der Käufer beweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war, was er auch nicht kann. Die Verbraucherrechte wurden gestärkt, u. der Zeitraum ohne Beweislastumkehr verdoppelt (§ 477 BGB, Verbrauchsgüterkauf § 474-479 BGB).
Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, die gesamte Klimaanlage im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren. Eine Teilreparatur sei gesetzlich nicht vorgesehen, also Kompressor u. Kondensator, der ersetzt werden muss. Es komme oft vor, so der Anwalt, dass Käufer einen Defekt an der Klimaanlage erst später feststellen, weil man sie nicht oft benutzt. Es sei kein Problem, das rechtlich durchzusetzen.
Die erste Auskunft des Verkäufers, dass die Gewährleistung nur Motor u. Getriebe betrifft, war falsch. Als ich das belegt habe, hat er nachgegeben u. erklärte sich dazu bereit, den Kompressor zu reparieren, aber nicht den Kondensator zu ersetzen, was viel teurer sein wird. Auch das entspricht nicht geltendem Recht. Wir zahlen doch viele Hundert Euro für die Reparatur, wenn das durch die Gewährleistung abgedeckt ist. Wir haben die Klimaanlage gar nicht verwendet.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 477 Beweislastumkehr
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
LG
Nicky
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM
2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779