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Klimananlage defekt - Gewährleistung
#1
Hallo Forum,

bei unserem im Oktober bei einem Händler gekauften Twingo ist die Klimaanlage defekt. Eigentlich haben wir sie vor dem Kauf geprüft. Aber da es keine Klimaautomatik ist u. die Luft draußen kalt war, dachte man, dass sie funktioniert. Das fiel erst auf als es wärmer wurde. Leider 1,5 Wochen, nachdem das halbe Jahr vorbei war, in dem der Verkäufer beweisen muss, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorhanden war (was er nicht kann). Beweislastumkehr

Erst mal in die Werkstatt zum Nachschauen. Keine Kühlflüssigkeit vorhanden. Aufgefüllt, um zu sehen, wo sie herausläuft. Die Klima lief aber immer noch nicht. Es wurde zusätzlich festgestellt, dass der Kompressor keinen Strom bekommt. Die Sicherung ist es nicht. Nach knapp 2 Wochen wieder hin u. festgestellt, dass der Kondensator kaputt ist. Man sah zwei kleine grüne Flecken, wo das Kühlmittel herausgelaufen ist. 

Frage: Fällt das unter die Gewährleistung? 

Mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen. Erst Weigerung, die Klimanalage sei keine Gewährleistung. Nach ein paar Internetlinks mit Rechtsberatungsbeiträgen ist er nun bereit, sich in seiner Vertragswerkstatt den Kompressor anzuschauen u. zu reparieten.  Der Kondensator fiele aber unter die Gewährleistung, da Steinschläge den Schaden verursacht haben könnten. Ist der Kondensator keine Gewährleistung?? Der Kompressor ist wahrscheinlich nicht kaputt, kann ein Drucksensor sein, das ist vermutlich nicht so teuer. Kostspielig ist der Kondensator, denn der muss ersetzt werden. Das kann richtig teuer werden!

Die Klima ging offensichtlich schon beim Kauf nicht mehr, weil es zwei Defekte sind. 

Wie würdet Ihr vorgehen? Hat man bei einem Rechtsstreit eine Chance (Rechtsschutz) . Schade, dass das halbe Jahr knapp vorbei war, als wir es dem Verkäufer melden konnten?

Kontrollieren die Händler ein Auto nicht, wenn sie es ankaufen? Dann müssten sie doch weniger zahlen. Es lief auch Öl aus, was wir moniert haben u. der Händler noch vor dem Kauf machen lassen musste. Auch der Zahnriemen war 5 Jahre überfällig. Da wurden die Kosten geteilt. 

LG

Nicky
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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Klimananlage defekt - Gewährleistung - von Nicky - 27.06.2025, 10:40

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