28.09.2024, 19:59
(28.09.2024, 10:05)V320001 schrieb: Bei der 7-poligen Dose ist ein Pin für die Nebelschlußleuchte vorhanden. Rückfahrscheinwerfer sind nur an Anhängern über 750kg Plicht und auch nur dann, wenn der Anhänger ab dem 30.01.2011 neu oder wieder zugelassen worden ist. Gilt also nicht für Fahrradträger, die sind kein Anhänger.
du hast vollkommen recht.
gerade auch am radträger bei mir nachgeschaut, dann würde die rfl eben nur nicht leuchten. aber wer fährt auch schon mit radträger zum tüv um dort zu diskutieren.

mfg rohoel.
p.s.: ich habe im urlaub schon mit dachbox tüv im vorbeifahren gemacht um im alltag zeit zu sparen.


Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!
![[Bild: 657732_5.png]](https://images.spritmonitor.de/657732_5.png)