28.09.2024, 10:05
(27.09.2024, 21:47)rohoel schrieb: bei 7-polig darfst du keinen anhänger mit nebelleuchte oder rückfahrlicht anhängen und meines wissens auch keinen radträger.
mfg rohoel.
sorry, aber das ist Quatsch. Bei der 7-poligen Dose ist ein Pin für die Nebelschlußleuchte vorhanden, der wurde jedoch früher bei Wohnwagenfahrern immer für den Dauerplus benutzt. Radträger und Anhänger mit Rückfahrlicht sind auch an einer 7-poligen Dose, dann mit Adapter, zulässig. Rückfahrscheinwerfer sind nur an Anhängern über 750kg Plicht und auch nur dann, wenn der Anhänger ab dem 30.01.2011 neu oder wieder zugelassen worden ist. Gilt also nicht für Fahrradträger, die sind kein Anhänger.
https://www.agrarled.de/rueckfahrscheinw...pflichten/