11.08.2023, 21:01
Fangen wir mal langsam an.
Wenn die KBA Nummer der Felge tatsächlich mit der des Gutachtens übereinstimmt kann es keine 5,5j breite Felge sein und es muss zwingend die 6j breite Felge sein zu der du nun das Gutachten hast.
Wenn 165er für den Twingo im Gutachten aufgeführt sind muss man unter den Auflagen schauen, wenn das fahrzeug sonst im serienmäßigen Zustand ist und unter den Auflagen keine anbauabnahme gefordert wird ist keine Eintragung notwendig, du musst lediglich die abe immer mitführen.
Wenn die KBA Nummer der Felge tatsächlich mit der des Gutachtens übereinstimmt kann es keine 5,5j breite Felge sein und es muss zwingend die 6j breite Felge sein zu der du nun das Gutachten hast.
Wenn 165er für den Twingo im Gutachten aufgeführt sind muss man unter den Auflagen schauen, wenn das fahrzeug sonst im serienmäßigen Zustand ist und unter den Auflagen keine anbauabnahme gefordert wird ist keine Eintragung notwendig, du musst lediglich die abe immer mitführen.