25.02.2023, 22:14
(25.02.2023, 21:14)C06Toujours schrieb: Sprich ich habe eine Stützlast von 50Kg, so wird dies dem Zugfahrzeug zugerechnet. Sprich, wenn wir jetzt 650kg ziehen dürfen, darf der Anhänger auch 700Kg aufweisen. Weil durch die Stützlast 50Kg dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden. Daher sollte man auch diese Stützlasten einhalten.
da bin ich nicht bei dir.
stützlast einhalten auf jeden fall. das ist ja die last die auf die hängerkupplung von oben drauf drückt. das anhängergewicht ist aber das was alleine auf der waage steht und von hinten schiebt.
aber ich weite das nicht weiter aus. du wirst sicher recht haben.
mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!
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