25.02.2023, 21:14
Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Gespannfahrten die Stützlast vom maximal möglichen Gesamtgewicht des Autos abgezogen werden muss. Nur die Differenz steht dann für eine Zuladung im Pkw zur Verfügung.
Sprich ich habe eine Stützlast von 50Kg, so wird dies dem Zugfahrzeug zugerechnet. Sprich, wenn wir jetzt 650kg ziehen dürfen, darf der Anhänger auch 700Kg aufweisen. Weil durch die Stützlast 50Kg dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden. Daher sollte man auch diese Stützlasten einhalten.
Sprich ich habe eine Stützlast von 50Kg, so wird dies dem Zugfahrzeug zugerechnet. Sprich, wenn wir jetzt 650kg ziehen dürfen, darf der Anhänger auch 700Kg aufweisen. Weil durch die Stützlast 50Kg dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden. Daher sollte man auch diese Stützlasten einhalten.