24.02.2023, 18:55
Generell: bitte bemüht die Suche, genau für dieses Thema gibt es schon einen längeren Thread.
@ Daniel: ohne weitere Schritte gilt für das,was Du ziehen darfst, erstmal ausschließlich das, was in Deinem Fahrzeugschein zu gebremst und ungebremst steht (bzw. noch unten beim Freitext aufgeführt ist). Was in Katalogen oder im Netz zu den Hängern steht, ist da erstmal irrrelevant.
Aber ja, durch das Eigengewicht eines Hängers kann die Nutzlast ganz schön runtergehen. Ich hab in den letzten Monaten einige Hängereinsätze gehabt, weil ich mit meinem Garageninhalt umziehen musste. Da ging es bspw. um Motorräder. Zunächst wollte ich einen Kofferanhänger mieten, der war aber im Vergleich zum Planen-Anhänger vom selben Anbieter soviel schwerer, dass ich fast nix mehr hätte reinladen können.
Zur Stützlast von AHKs:
Da wurde schon ganz viel in dem anderen Thread geschrieben, daher will ich das hier nicht wiederholen.
Kann aber von meiner Bosal-AHK berichten: die muss nicht im Schein eingetragen werden (kann aber). Wenn sie nicht eingetragen wird, muss man die Einbau-Anleitung anstelle einer ABE mit sich führen. Es gelten die im Dokument aufgeführten Werte für die Stützlast. Wie oben geschrieben gilt das nicht für die Anhängelast, da ist der Wert in der Einbau-A das theoretische Max, was aber vom Fahrzeugschein-Wert „übertrumpft“ wird.
Bezüglich Empfehlung: bin mit meiner Bosal zufrieden, die als gebrauchte Hardware an die Blaubeere kam und dazu nen neue E-Satz verpasst bekam.
Ist halt auch ein Markenprodukt und ich hab gute Erfahrungen mit dem Bosal-Support gemacht, als ich Fragen hatte.
@ Daniel: ohne weitere Schritte gilt für das,was Du ziehen darfst, erstmal ausschließlich das, was in Deinem Fahrzeugschein zu gebremst und ungebremst steht (bzw. noch unten beim Freitext aufgeführt ist). Was in Katalogen oder im Netz zu den Hängern steht, ist da erstmal irrrelevant.
Aber ja, durch das Eigengewicht eines Hängers kann die Nutzlast ganz schön runtergehen. Ich hab in den letzten Monaten einige Hängereinsätze gehabt, weil ich mit meinem Garageninhalt umziehen musste. Da ging es bspw. um Motorräder. Zunächst wollte ich einen Kofferanhänger mieten, der war aber im Vergleich zum Planen-Anhänger vom selben Anbieter soviel schwerer, dass ich fast nix mehr hätte reinladen können.
Zur Stützlast von AHKs:
Da wurde schon ganz viel in dem anderen Thread geschrieben, daher will ich das hier nicht wiederholen.
Kann aber von meiner Bosal-AHK berichten: die muss nicht im Schein eingetragen werden (kann aber). Wenn sie nicht eingetragen wird, muss man die Einbau-Anleitung anstelle einer ABE mit sich führen. Es gelten die im Dokument aufgeführten Werte für die Stützlast. Wie oben geschrieben gilt das nicht für die Anhängelast, da ist der Wert in der Einbau-A das theoretische Max, was aber vom Fahrzeugschein-Wert „übertrumpft“ wird.
Bezüglich Empfehlung: bin mit meiner Bosal zufrieden, die als gebrauchte Hardware an die Blaubeere kam und dazu nen neue E-Satz verpasst bekam.
Ist halt auch ein Markenprodukt und ich hab gute Erfahrungen mit dem Bosal-Support gemacht, als ich Fragen hatte.