02.07.2021, 17:28
Hallo,
die Batterie wurde doch von der Werkstatt durchgemessen, die die neue einebaut hat. Man bekommt dann einen Ausdruck, auf dem angegeben ist, dass sie ersetzt werden muss. Defekt ist sie auf jeden Fall.
Ist nur die Frage, wie ich zu meinem Recht komme. Das gilt grundsätzlich auch für andere Teile für die man eine Gewährleistung hat.
LG Nicky
die Batterie wurde doch von der Werkstatt durchgemessen, die die neue einebaut hat. Man bekommt dann einen Ausdruck, auf dem angegeben ist, dass sie ersetzt werden muss. Defekt ist sie auf jeden Fall.
Ist nur die Frage, wie ich zu meinem Recht komme. Das gilt grundsätzlich auch für andere Teile für die man eine Gewährleistung hat.
LG Nicky
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM
2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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