09.01.2020, 22:30
(29.12.2019, 16:08)Oliver schrieb: Diese 6mm existieren auch deshalb, da die ETRTO bei den Reifen gewisse Toleranzen bzgl. der Dimensionen erlaubt und eine Fabrikatsbindung nicht mehr zulässig ist.Hier irrst Du: Die 6mm sind unabhängig von ETRTO. ETRTO gilt für Reifenhersteller, nicht für die TÜV-Einzelabnahme. Beispiel: Wenn Du einen schmalen 195er eingetragen bekommen hast, weil die 6mm Sicherheitsabstand vorhanden waren, kannst Du dennoch keinen 195er UHP-Reifen aufziehen. Der baut in der Regel 5mm breiter als normal. Dadurch wird der 6mm-Sicherheitsabstand unterschritten.
In der Praxis entscheidet die Art der Schleifspuren, ob eine Wiedervorführung verlangt wird oder eine Stilllegung erfolgt.
Deine These, im Fahrbetrieb fände keine Abstandsveränderung des Reifens gegenüber Karosserie oder Federbein statt, trägt in Theorie und der Praxis - es schleift bereits im Kreisverkehr - nicht.
Grüße vom "Klugscheisser".
Außerdem: Die weißen Felgen sehen cool aus, und Dein Tipp zu den Naben-Abdeckungen ist Gold wert.