06.11.2019, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2019, 13:00 von Broadcasttechniker.)
Damit hast du die Frage ja wieder nicht beantwortet.
Was ganz genau soll da dran kommen?
Der Twingo ist jetzt nicht so das geborene Zugfahrzeug.
Ein Anhänger für die Materialien vom Baumarkt passt dran und vielleicht noch ein Teil um ein Motorrad drauf zu packen.
Jetzt sprich endlich mal Klartext und erzähl' nichts von ausreizen.
In den neuen "Briefen" (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht viel weniger als im "Schein"(Zulassungsbescheinigung Teil I).
Also bitte richtig nachschauen. https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
Ziffer 13. Steht dort ein Strich und keine Zahl dann musst du die Anhängerkupplung eintragen lassen.
Was ganz genau soll da dran kommen?
Der Twingo ist jetzt nicht so das geborene Zugfahrzeug.
Ein Anhänger für die Materialien vom Baumarkt passt dran und vielleicht noch ein Teil um ein Motorrad drauf zu packen.
Jetzt sprich endlich mal Klartext und erzähl' nichts von ausreizen.
In den neuen "Briefen" (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht viel weniger als im "Schein"(Zulassungsbescheinigung Teil I).
Also bitte richtig nachschauen. https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
Ziffer 13. Steht dort ein Strich und keine Zahl dann musst du die Anhängerkupplung eintragen lassen.
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