06.11.2019, 07:48
Moin,
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... beim Hersteller "BOSAL" steht 50kg Stützlast und in der Bedienungsanleitung zum Hersteller "Renault Twingo" steht 25kg Stützlast.
Da in meinem Fahrzg-schein nichts bzgl. der AHK beim Twingo I Phase 3 eingetragen ist, kann ich also eine Stützlast von 50kg für den Anhänger gemäß BOSAL anhängen, wenn ich die Einbaudokumente im Twingo mitführe ?
Aber welcher Hersteller ist nun gemeint ?
Darf ich nun die Stützlast von 50kg der BOSAL nutzen ?
Gruß
Christian
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(08.12.2018, 17:49)C06Toujours schrieb: ... Zum Thema Heckträger und Stützlast. Die Stützlast ist laut Renault beim Twingo mit 25kg angegeben. Steht diese im Schein, muss sie eingehalten werden, ob nun mit Anhänger oder Träger. Überbelastung des ganze kann weitgehende Folgen für´s Fahrzeug haben. Steht sie nicht im Schein sollte man sich an die Vorgaben des Herstellers halten. Die Entwickler werden wohl kaum Grundlos das ganze angeben. Sonst kann man ja auch aufs dach mehr laden, als vorgeschrieben....
... beim Hersteller "BOSAL" steht 50kg Stützlast und in der Bedienungsanleitung zum Hersteller "Renault Twingo" steht 25kg Stützlast.
Da in meinem Fahrzg-schein nichts bzgl. der AHK beim Twingo I Phase 3 eingetragen ist, kann ich also eine Stützlast von 50kg für den Anhänger gemäß BOSAL anhängen, wenn ich die Einbaudokumente im Twingo mitführe ?
Aber welcher Hersteller ist nun gemeint ?
Darf ich nun die Stützlast von 50kg der BOSAL nutzen ?
Gruß
Christian