26.07.2018, 18:38
@Kleopatra:
Eintragung der T-Lines mit 195/40 R14 läuft nach Paragraf 19.3, da es ein gültiges Teilegutachten dazu gibt.
Erst wenn man die Reifen durch 195/45 ersetz wird eine Einzelabnahme daraus.
Übrigens wurde der Paragraf 21 abgeschafft, Einzelabnahme ist jetzt 19.2.
Gruß Martin
PS: mit 195/45 R14 kannst dir auch die Tachoangleichung sparen, die bei 195/40 theoretisch notwendig wäre.
Eintragung der T-Lines mit 195/40 R14 läuft nach Paragraf 19.3, da es ein gültiges Teilegutachten dazu gibt.
Erst wenn man die Reifen durch 195/45 ersetz wird eine Einzelabnahme daraus.
Übrigens wurde der Paragraf 21 abgeschafft, Einzelabnahme ist jetzt 19.2.
Gruß Martin
PS: mit 195/45 R14 kannst dir auch die Tachoangleichung sparen, die bei 195/40 theoretisch notwendig wäre.
Sie wussten nicht, dass es unmöglich war, also taten sie es.
(Marc Twain)
(Marc Twain)